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Kritik an Umsetzung des Tierhaltungslogos

Veröffentlicht am: 26.07.2024 16:57:06
Kategorie : Allgemein

26.07.2024  - Der brandenburgische Bauernverband kritisiert die Vorbereitungen auf Landesebene für die Einführung eines neuen bundesweiten Tierhaltungslogos. Bis 1. August müssen Schweinemastbetriebe melden, welche Haltungsform sie in ihren Ställen haben.

Doch bei der Umsetzung der Länder hakt es, die Zeit wird knapp. Der Landesbauernverband beklagte, es handle sich um «ein hervorragendes Beispiel für Verwaltungsaktionismus auf den letzten Drücker, der auf Kosten der Tierhalterinnen und Tierhalter geht». In Brandenburg geht die Schweinehaltung stetig zurück und hat einen Tiefstand erreicht. Laut Statistik-Amt wurden zum Stichtag 3. Mai 517.200 Schweine gehalten - der geringste Bestand seit 1990. 

Die Schweinehalter wurden laut Verband am 18. Juli 2024 informiert, dass sie für die neue Kennzeichnung ihre Haltungsform an das Ministerium für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz melden sollen. Diese Zuständigkeit solle dann an das Landesamt für Arbeit, Verbraucherschutz und Gesundheit (LVAG) übertragen werden. «In Arbeit ist eine Zuständigkeitsverordnung, die auch die letztlich zuständige Behörde für den Vollzug des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes benennen wird», teilte ein Sprecher des Ministeriums auf Anfrage mit.

Zeit ist laut Bauernverband knapp 

Die schweinehaltenden Betriebe hätten zu wenig Zeit, sich mit den einzelnen Kriterien der jeweiligen Haltungsform auseinanderzusetzen und die dafür notwendigen Informationen und Unterlagen zusammenzustellen, kritisierte der Bauernverband. «Angesichts der Tatsache, dass für die Umsetzung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes eine Vorbereitungszeit von einem Jahr anberaumt worden war, ist dieser unvollständige Verwaltungsakt eine Zumutung für die Tierhalter und führt die Entbürokratisierungsbemühungen ad absurdum.» 

Kurz vor Ablauf der Frist war allerdings in vielen Bundesländer noch gar nicht geklärt, an welche Behörde die Meldungen überhaupt zu schicken sind. Das Bundesagrarministerium hatte vor Tagen gesagt, man gehe davon aus, dass die Länder ihren Verpflichtungen nachkommen und das Gesetz rechtzeitig vollziehen. Um ausreichend Zeit zu geben, ende die Meldefrist fast zwölf Monate nach dem Inkrafttreten. Ein weiterer Puffer sei nicht vorgesehen.

Fleischkennzeichnung sieht fünf Kategorien vor

Das im August 2023 beschlossene Gesetz der Regierungskoalition sieht vor, dass ab August 2025 eine Kennzeichnung für inländische Erzeugnisse verpflichtend wird. Starten soll sie zunächst mit Schweinefleisch in den Supermärkten. Kommen soll ein System mit fünf Kategorien, wenn Ferkel nach der Aufzucht in die Mast kommen. Es beginnt bei der Haltungsform «Stall» mit den gesetzlichen Mindestanforderungen. Die Stufe «Stall+Platz» gibt 12,5 Prozent mehr Platz vor, «Frischluftstall» Kontakt zu Außenklima. Dazu kommen noch die Stufen «Auslauf/Weide» und «Bio».

Der Landesbauernverband Brandenburg befürwortet die Tierhaltungskennzeichnung. Sie bilde die hohen Standards der Tierhaltung in Deutschland und die rasante Weiterentwicklung für das Tierwohl verbrauchernah ab und stärke der regionalen Erzeugung den Rücken. Zugleich dürften Neuinvestitionen in Stallumbauten eher gering sein. «Die Investitionsbereitschaft der Schweinehalterinnen und Schweinehalter in Brandenburg ist wie in den meisten anderen Bundesländern äußerst gedämpft», so der Verband. Einige Betriebe geben die Schweinehaltung auf.

Lesen Sie hier den gesamten Bericht

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