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Klage auf Unterlassung bei Rufschädigung und übler Nachrede: Aktiv werden!
Veröffentlicht am:
20.03.2024 17:40:44
Kategorie :
Allgemein
, Wichtige News
20.03.2024 - Die Nutzung sozialer Medien und weiterer Internetkanäle gehört heute zum Alltag der meisten Menschen. Das bedeutet auch, dass die eigene Reputation im wirtschaftlichen und privaten Umfeld von größter Bedeutung ist. Die relative Anonymität des Netzes hat dabei die Möglichkeiten vieler Schädiger vergrößert, andere zu verleumden und ihren Ruf zu beschädigen.
Auch wir Tierärzte sind davon mehr und mehr betroffen.
Der unter rechtlichen Laien gern genutzte Begriff des Rufmordes lässt die potenzielle Tragweite von Maßnahmen zur Diskreditierung ersichtlich werden. Hier kommt vorrangig dem rechtlichen Instrument der Unterlassungserklärung bei Rufschädigung und übler Nachrede außerordentliches Gewicht zu…. .
In den §§ 185-187 StGB sind die sogenannten Beleidigungsdelikte geregelt. Alle Delikte dieser Art sind keine Bagatellen, sie werden mit Geldstrafe sowie Freiheitsstrafen geahndet.
Unterlassungsklage bei übler Nachrede: Was tun gegen Verleumdung?, bzw. die besondere Problematik der Rufschädigung/Verleumdung im Internet... .
Die Rufschädigung Ihres Unternehmens/Praxis/Klinik ist keine Bagatelle. Bekämpfen Sie üble Nachrede mit einem Rechtsanwalt.
Lassen Sie Aktivitäten von übler Nachrede, Verleumdung und Rufschädigung nicht zu einem lawinenartigen Problem werden, das Sie am Ende nicht mehr beherrschen können. Es gibt wirksame rechtliche Möglichkeiten, sich gegen Diskreditierung im Netz und offline zur Wehr zu setzen. Eine spezialisierte Anwaltskanzlei lasst Sie nicht allein damit, Verletzungen von Persönlichkeitsrechten zu ahnden. Ebenso begleiten Sie die Anwälte dabei, für die Zukunft noch mehr Schutz gegen Rufschädigung und üble Nachrede aufzubauen… .