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Keine Rückabwicklung eines Pony-Kaufs wegen Sommerekzem
Veröffentlicht am:
09.07.2024 15:52:56
Kategorie :
Pferde
08.07.2024 - Zur Frage des Sachmangels eines Ponys bei einer genetische Disposition
Das Landgericht München I hat die Klage der Käuferin einer Ponystute auf Rückabwicklung des Kaufvertrages und Erstattung der Unterstellungskosten gegen die Verkäuferin abgewiesen. Das Oberlandesgericht München hat diese Entscheidung nunmehr bestätigt.
Im Mai 2021 hatte die spätere Erwerberin des 11 Jahre alten Ponys besichtigt und probegeritten. Aufgrund des positiven Eindrucks kaufte sie das Pony.
Bereits wenige Tage nach der Übergabe des Ponys wies es an mehreren Stellen Scheuerstellen auf, unter anderem an Mähne, Hals, Bauchnaht, Ohren und Schweifansatz. Nach einem gemeinsamen Besichtigungstermin mit der Verkäuferin erklärte die Erwerberin den Rücktritt vom Kaufvertrag und forderte die Verkäuferin zur Rückzahlung des Kaufpreises. Das Pony leide an einem Sommerekzem und könne daher weder geritten werden noch sei es für die Zucht verwendbar. Diese Krankheit habe bereits vor Verkauf des Ponys vorgelegen, da es sich um eine genetische Disposition handle, die bereits im Erbgut des Pferdes angelegt gewesen sei… .