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Kein „Wechselmodell“ für gemeinsam angeschafften Hund nach Ende der Beziehung
Veröffentlicht am:
02.09.2024 11:18:22
Kategorie :
Allgemein
Kein „Wechselmodell“ für einen gemeinsam angeschafften Hund nach dem Ende der Lebensgemeinschaft
02.09.2024 – Für Kleintierärzt:innen evtl. von Interesse, weil Tierbesitzer oftmals auch "Nichtfachleute-Fragen" haben:
Landgericht Potsdam löst Umgangsstreit um einen Hund
Anders als bei Kindern kann die Betreuung eines gemeinsam angeschafften Hundes in einem „Wechselmodell“ nach dem Ende einer Lebenspartnerschaft nicht vor Gericht durchgesetzt werden. Das Landgericht Potsdam hat es abgelehnt, die gemeinsame Betreuung einer während einer Lebensgemeinschaft erworbenen Mischlingshündin nach dem Ende der Lebensgemeinschaft in einem „Wechselmodell“ anzuordnen. Es hat stattdessen das Alleineigentum an der Hündin der vormaligen Lebenspartnerin zugesprochen und ihr die Zahlung eines Ausgleichsbetrages an den früheren Lebenspartner aufgegeben.