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Kein Anspruch auf Pflanzenschnitt durch den Nachbarn bei eigenem Fehlverhalten
Veröffentlicht am:
08.04.2024 17:26:19
Kategorie :
News
08.04.2024 -Nachbarschaftsklinsch: Streitobjekt ist eine Hecke auf dem anliegenden Grundstück, die inzwischen so hochgewachsen ist, dass nur noch wenig Sonne auf seiner Seite sieht. Aber der Heckenbesitzer weigert sich vehement, die Hecke zu kürzen. Und so landet der Fall vor dem Amtsgericht Ludwigshafen. Das fordert den Beklagten auf, die Gartenschere in die Hand zu nehmen und das Gewächs zu verschneiden. Aber… .