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Kälber: Aus für die Vollspaltenboden
Veröffentlicht am:
19.01.2024 10:37:40
Kategorie :
Rinder
19.01.2024 - Ab 9. Februar dürfen Kälber bis zu einem Alter von sechs Monaten nur noch auf weichen oder elastisch verformbaren Liegeflächen gehalten werden. Die Übergangsfrist für Haltungseinrichtungen, die bereits vor dem 9. Februar 2021 genehmigt oder in Benutzung genommen wurden, läuft somit aus.
„Für Betriebe, die dieser Regelung bis zum genannten Stichtag nicht nachkommen können, wird eine Härtefallregelung eingeräumt: »Auf Antrag eines Tierhalters kann die zuständige Behörde die weitere Benutzung einer Haltungseinrichtung nach Satz 1 bis längstens zum 9. Februar 2027 genehmigen, soweit dies zur Vermeidung einer unbilligen Härte erforderlich ist und zum Zeitpunkt der Entscheidung Gründe des Tierschutzes, die nicht in der Haltungsform begründet sind, nicht entgegenstehen.«(§ 45 Abs. 1 TierSchNutztV)“… .