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Initiative Tierwohl startet in ihr 10. Jahr: so geht es ab Januar 2025 weiter
Veröffentlicht am:
15.07.2024 19:13:35
Kategorie :
Allgemein
15.07.2024 - Die Zukunft der ITW bis mindestens 31. Dezember 2027 gesichert
* Anpassung an staatliche Tierhaltungskennzeichnung ab 2025
* Neue Kriterien in 2025 für Schweine- und Geflügelhalter, Details für Rinderhalter folgen
Die Initiative Tierwohl (ITW) gab heute bekannt, wie sie in das 10. Jahr ihres Bestehens startet. Alle Beteiligten aus Landwirtschaft, Fleischwirtschaft und Handel haben sich darauf verständigt, wie es ab 2025 weitergeht. Neue ITW-Programme für Schwein und Geflügel sichern den Fortbestand von Deutschlands führender Tierwohlinitiative bis mindestens Ende 2027. Damit leistet die ITW als Brancheninitiative über den 1. Januar 2025 hinaus weiterhin einen entscheidenden Beitrag zur Förderung einer tiergerechteren Fleischerzeugung. Weiterentwicklung und Ergänzung der Kriterien für mehr Tierwohl sind ebenso zentrale Bestandteile der nun unterzeichneten Branchenvereinbarungen wie eine angemessene Aufpreisempfehlung für die Landwirte, die diese Maßnahmen umsetzen. Auch die Fortsetzung des ITW-Programms für Rind soll bald auf den Weg gebracht werden.
Verbesserte Haltungsbedingungen für die Tiere
Ab 2025 passt die ITW ihr Programm an die Anforderungen der Stufe zwei der staatlichen Tierhaltungskennzeichnung „Stall + Platz“ an, die zunächst nur für die Schweinemast gilt. Die Schweine erhalten dann 12,5 statt bisher 10 Prozent mehr Platz im Stall als gesetzlich vorgeschrieben. Außerdem müssen die Tierhalter in jeder Bucht drei Buchtenstrukturierungselemente anbieten. Damit erfüllen ITW-Schweinemäster ab 01.01.2025 die Anforderungen der Haltungsformstufe 2 sowie die der Stufe „Stall + Platz“ des staatlichen Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes. Darüber hinaus setzen sie zahlreiche weitere Maßnahmen für mehr Tierwohl im Stall um.
Die Hähnchenhalter in der ITW werden ihren Tieren zusätzlich zu diesen bislang geltenden Anforderungen Strukturierungselemente für die Haltungsumwelt anbieten. Für die Putenhaltung gilt diese zusätzliche Anforderung neben weiteren neuen Anforderungen ebenfalls. So müssen u.a. Dämmerlichtphasen wie bereits jetzt in der Hähnchenmast künftig auch bei den Puten, die in geschlossenen Stallungen leben, umgesetzt werden. Außerdem muss auch die Aufzucht von Puten künftig bestehende Tierwohlanforderungen erfüllen. Die neuen Preisempfehlungen für ITW-Mastgeflügel liegen bei 2,97 Cent pro kg für Hähnchen, 3,64 Cent pro kg für Putenhennen und 4,38 Cent pro kg für Putenhähne.
Die neuen Kriterien, die in den Branchenvereinbarungen festgelegt wurden, sind ab 1. Januar 2025 für alle teilnehmenden Schweinehalter, ab 1. Juli 2025 für alle teilnehmenden Geflügelhalter bindend. Auch in der neuen Programmphase wird die Umsetzung in allen Betrieben, die an der ITW teilnehmen, zwei Mal jährlich kontrolliert.
Schließung der Lieferkette bei Schwein
Die ITW hat ein Bonussystem für die Vermarktung von nämlichen Ferkeln eingeführt. Nämlichkeit bedeutet, dass die Tiere von der Geburt bis zur Schlachtung unter ITW-Bedingungen gehalten wurden. Ferkelaufzüchter, die an ITW-Mäster liefern, erhalten ein höheres Tierwohlentgelt im Vergleich zu Aufzüchtern, die an Mäster ohne ITW-Beteiligung liefern. Diese Differenz soll dazu animieren, die Lieferkette von der Geburt bis zur Schlachtung zu schließen. Zudem erhalten die Ferkelaufzüchter bis zum 31. Dezember 2026 das Entgelt weiterhin aus dem sogenannten Ferkelfonds.
Ab dem 1. April 2025 soll die Nämlichkeit zusätzlich durch eine differenzierte Aufpreisempfehlung in der Schweinemast gefördert werden. Mäster, die ausschließlich ITW-Ferkel beziehen, sollen dann einen Aufschlag von 7,50 Euro pro Tier erhalten. Mäster, die zwar die ITW-Standards einhalten, aber die Ferkel nicht von an der ITW teilnehmenden Aufzüchtern beziehen, sollen 6,50 Euro erhalten. Ab dem 1. Januar 2026 wird die letztgenannte Aufpreisempfehlung auf 6,00 Euro sinken.
Ab dem 1. Januar 2027 sollen dann die durchgängige Nämlichkeit erreicht und die gesamte Kette aus Sauenhaltung, Ferkelaufzucht und Mast in eine Marktlösung überführt werden, sodass der Umstellungsfonds für Ferkel entfällt.
Um das Tierwohl der Schweine über Deutschlands Grenzen hinaus zu fördern, die Nämlichkeit in der Breite umzusetzen und zugleich einheitliche Marktbedingungen zu fördern, sollen künftig auch ausländische Ferkelerzeuger und Mäster stärker einbezogen werden.
Sicherung der Nachfrage und ITW-Rind
Mit all diesen Veränderungen strebt die ITW an, auch in Zukunft für mehr Tierwohl zu sorgen. Die wachsende Teilnehmerzahl für das ITW-Programm ab 2025 ermöglicht, dass auch künftig viele Produkte im Lebensmitteleinzelhandel auf mehr Tierwohl umgestellt werden können und die Nachfrage in Richtung Landwirtschaft gesichert bleibt.
Das bereits 2022 gestartete Programm für Rinderhalter soll ebenfalls fortgesetzt werden. An den Rahmenbedingungen arbeitet die ITW derzeit gemeinsam mit den Partnern aus der Wirtschaft. Ziel ist es weiterhin, auch hier mehr Tierwohl für die Breite zu ermöglichen. Quelle: Gesellschaft zur Förderung des Tierwohls in der Nutztierhaltung mbH