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Tierärztliche Seminare

Bei unseren Fortbildungen für Tierärzte/-innen vermitteln exzellente Referenten/-innen aktuelles, fundiertes Wissen, das Veterinäre zum kompetenten Partner der Landwirte/-innen macht. Mit praktischen Übungen, Bestandsbesuchen, Fallbesprechungen und Diskussionen bieten diese Seminare die Möglichkeit, praxistaugliches Wissen zu erwerben und dieses künftig gezielt bei der täglichen Arbeit zu nutzen. Unsere Fortbildungen sind in der Regel von der Bundestierärztekammer anerkannt (ATF-Anerkennung gemäß § 10 der ATF-Statuten).

 

Seminare für Tierärzte/-innen und Landwirte/-innen

Regelmäßig veranstaltet die AVA Seminare und Workshops, in denen Landwirte/-innen und Tierärzte/-innen zusammen und voneinander lernen. „Auf gleicher Augenhöhe“ werden hier Themen der Tiergesundheit und Co. intensiv besprochen, um Probleme herauszukristallisieren und zu lösen. Abseits des Tagesgeschäftes bieten wir hier ein Forum für den konstruktiven fachlichen Austausch.

illegaler Schlachtung: Schäfer wegen Tierquälerei verurteilt

Veröffentlicht am: 07.02.2025 08:51:43
Kategorie : Allgemein

Nach Aufdeckung von illegaler Schlachtung im Landkreis Neuwied: Amtsgericht Linz verurteil Schäfer wegen Tierquälerei zur Zahlung von über 10.000 Euro

07.02.2025 - Der Tierrechtsorganisation ANINOVA (ehemals Deutsches Tierschutzbüro) hatte im Sommer 2024 erschreckendes Bildmaterial aus einem Schafstall in Bühlingen bei Asbach, Landkreis Neuwied (Rheinland-Pfalz) veröffentlicht. Versteckte Kameras filmten über Wochen, wie Schafe geschlagen, getreten und misshandelt wurden. Und mehr noch: Tiere wurden ohne Betäubung geschlachtet. "Die Bilder sorgten damals für bundesweites Aufsehen und auch mich haben die Aufnahmen sehr berührt", erinnert sich Jan Peifer, Vorstandsvorsitzender von ANINOVA. Dem Betrieb lag keine Schlachtlizenz vor, zudem ist das betäubungslose Schlachten in Deutschland generell verboten. Die Tierrechtsorganisation hatte damals die Behörden informiert. Nach Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Koblenz erlies nun das Amtsgericht Linz einen Strafbefehl gegen den Beschuldigten über 260 Tagessätze zu je 40 Euro (zusammen 10.040 Euro), zudem gilt der Schäfer damit als vorbestraft. Das Gericht sieht es als erwiesen an, das mehreren Tieren erheblich Leid und Schmerz zugefügt worden ist. "In dem meisten Fällen von Tierquälerei passiert einfach nichts, daher sind wir mit der Verurteilung zufrieden", sagt Peifer. Mehr Informationen hier (https://aninova.org/aufdeckung/illegale-schlachtungen-schaefer-neuwied/).... .

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