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Hunde-OP: Tierarzt muss Behandlungskosten nicht erstatten
Veröffentlicht am:
01.11.2024 17:25:17
Kategorie :
Allgemein
01.11.2024 - Operation am rechten Hinterlauf bei vom Hundebesitzer wahrgenommenen Hinken des linken Hinterlaufs nicht behandlungsfehlerhaft: Tierarzt muss Behandlungskosten nicht erstatten
Die Therapiewahl ist grundsätzlich Aufgabe des behandelnden Tierarztes. Ein vom Hundebesitzer wahrgenommenes Hinken des linken Hinterlaufs bedeutet nicht, dass die Operation am rechten Hinterlauf behandlungsfehlerhaft erfolgte. Ein Laie kann nicht sicher auf die Ursache eines etwaigen Hinkens schließen; häufig ist gerade die kollaterale Seite betroffen. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat mit die auf Rückzahlung von Behandlungskosten gerichtete Berufung des Klägers zurückgewiesen… .