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Höhere Geldstrafen bei Verstößen gegen Tiergesundheitsrecht
Veröffentlicht am:
21.10.2024 10:27:14
Kategorie :
Allgemein
21.10.2024 - Verstöße gegen das EU-Tiergesundheitsrecht werden künftig strenger geahndet. Das sieht der Gesetzentwurf zur Änderung des Tiergesundheitsrechts vor, dem der Ernährungsausschuss heute mit kleinen Änderungen zugestimmt hat.
Im Rahmen eines sogenannten Omnibusverfahrens hat der Ausschuss zudem eine Änderung des Weingesetzes sowie Änderungen am Tabakerzeugnisgesetz beschlossen. Die Beschlussfassung des Bundestages erfolgt am Donnerstag (17.10.) in Zweiter und Dritter Lesung ohne Aussprache.
Mit Geldstrafen von bis zu 40.000 Euro werden künftig Verstöße beim Verbringen von Tieren, Zuchtmaterial und Erzeugnissen tierischen Ursprungs innerhalb der Europäischen Union und dem Eingang in die Union belegt. Das gilt auch für Verstöße gegen Vorschriften zur Rückverfolgbarkeit und Identifizierung von gehaltenen Landtieren, Wassertieren und Zuchtmaterial.
Entgegen den Forderungen der Länder hatte sich die FDP in den koalitionsinternen Verhandlungen dafür starkgemacht, den Bußgeldrahmen von 30.000 Euro im ursprünglichen Gesetzentwurf nicht zu erhöhen. Als Kompromisslösung hat man sich auf 40.000 Euro verständigt. Um die Einschleppung und Ausbreitung von Tierseuchen zu verhindern, können künftig Unternehmer „sanktioniert werden“, die Transportmittel nicht reinigen, desinfizieren und trocknen.
Mit den Änderungen am Weingesetz kann die Fläche reduziert werden, wenn, wie im Fall der deutschen Winzer, die Notwendigkeit besteht, ein drohendes Überangebot von Weinerzeugnissen zu verhindern. Vor allem die Anbaugebiete in Bayern sind davon betroffen. Das Tabakerzeugnisgesetz sieht vor, das bisher bestehende Verbot des Inverkehrbringens von Zigaretten und Tabak zum Selbstdrehen auf erhitzte Tabakerzeugnisse auszuweiten.