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HIT-Meldung: Gleiches Recht für alle!
Veröffentlicht am:
30.04.2024 18:26:59
Kategorie :
Allgemein
, News
30.04.2024 - Transporteure von Schweinen, Rindern, Schafen und Ziegen unterliegen künftig keiner Verpflichtung zur Meldung von Ab- und Zugängen in der HIT-Datenbank. Das hat fatale Folgen. Ein Kommentar.
HIT-Meldung als Bumerang
Da rieb sich so mancher vom Meldewahnsinn geplagte Tierhalter die Augen:
Ein neuer NRW-Erlass besagt, dass Viehtransporteure nicht mehr an die HIT-Datenbank melden müssen, wenn sie Ferkel vom Sauenhalter zum Mäster transportieren.
Denn sie sind laut Stellungnahme der EU-Kommission kein „Betrieb“ im klassischen Sinne.
Endlich mal ein Schritt zum Abbau des Meldewahnsinns, mag so mancher HIT- und TAM-geplagte Tierhalter denken. Und das von der EU, die nicht gerade für Bürokratieabbau bekannt ist. Respekt!
Aber Landwirte profitieren gar nicht von der Vereinfachung. Ganz im Gegenteil: Im Seuchenfall fällt ihnen diese „Großzügigkeit“ der EU auf die Füße.
Denn Sinn der HIT-Meldungen ist es, bei einem Seuchenausbruch die Wege und Aufenthaltsorte der Tiere innerhalb kürzester Zeit zu analysieren. Kontaktbetriebe sollen so schnell wie möglich identifiziert werden – bevor die Seuche größere Kreise zieht.
Der Transporteur hat die meisten Tier- und Betriebskontakte. Mit dem Lkw überwinden die Erreger schnell weite Strecken. Gerade diesen Akteur von der Meldepflicht auszunehmen, ist ein Stück aus dem Tollhaus der EU. Denn im Seuchenfall ahndet genau diese EU jede Lücke bei der Rückverfolgung der Tierströme. Mit fatalen Folgen für betroffene Regionen: vergrößerte Sperrzonen, verlängerte Sperrfristen, gekürzte Ausgleichszahlungen.
Was nützt es, wenn alle Zu- und Abgänge penibelst in die HIT-Datenbank eintragen, die EU aber einen der Hauptakteure freistellt? Dann doch lieber gleiches Recht für alle!