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Heilpraktiker scheitern mit Beschwerden gegen Blutentnahme-Verbot
Veröffentlicht am:
13.02.2024 18:05:11
Kategorie :
Allgemein
, Wichtige News
13.02.2024 - Verfassungsbeschwerden wegen unzureichender Begründung unzulässig
Das Bundesverfassungsgericht hat drei Verfassungsbeschwerden nicht zur Entscheidung angenommen, mit denen sich die beschwerdeführenden Heilpraktiker gegen die Untersagung der Blutentnahme im Rahmen sogenannter Eigenblutbehandlungen wenden.
Nach § 7 Abs. 2 Transfusionsgesetz (TFG) dürfen Blutentnahmen grundsätzlich nur durch ärztliche Personen oder anderes qualifiziertes Personal unter ärztlicher Verantwortung erfolgen… .
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AVA-Kommentar: Das schließt sicher die sogenannten Tierheilpraktiker mit ein.