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Tierärztliche Seminare

Bei unseren Fortbildungen für Tierärzte/-innen vermitteln exzellente Referenten/-innen aktuelles, fundiertes Wissen, das Veterinäre zum kompetenten Partner der Landwirte/-innen macht. Mit praktischen Übungen, Bestandsbesuchen, Fallbesprechungen und Diskussionen bieten diese Seminare die Möglichkeit, praxistaugliches Wissen zu erwerben und dieses künftig gezielt bei der täglichen Arbeit zu nutzen. Unsere Fortbildungen sind in der Regel von der Bundestierärztekammer anerkannt (ATF-Anerkennung gemäß § 10 der ATF-Statuten).

 

Seminare für Tierärzte/-innen und Landwirte/-innen

Regelmäßig veranstaltet die AVA Seminare und Workshops, in denen Landwirte/-innen und Tierärzte/-innen zusammen und voneinander lernen. „Auf gleicher Augenhöhe“ werden hier Themen der Tiergesundheit und Co. intensiv besprochen, um Probleme herauszukristallisieren und zu lösen. Abseits des Tagesgeschäftes bieten wir hier ein Forum für den konstruktiven fachlichen Austausch.

Hat die Union den beschlossenen Bürokratieabbau für Tierärzte ausgehebelt?

Veröffentlicht am: 23.10.2024 16:34:18
Kategorie : Allgemein

23.10.2024 – „Agrarminister Özdemir beklagt, dass CDU/CSU im Bundesrat die beschlossene Reduktion der Dokumentationspflichten für Tierärzte bei der Arzneimittelausgabe gestrichen haben.

Cem Özdemir ärgert sich über die Änderung der Verordnung. Zentraler Punkt der Novelle aus landwirtschaftlicher Sicht ist ein Umwidmungsverbot für colistin-haltige Antibiotika, die vor allem in der Geflügelhaltung eingesetzt werden. 

Im Zusammenhang mit der abschließenden Zustimmung der Bundesregierung zur neuen Verordnung für tierärztliche Hausapotheken (TÄHAV) hat Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir scharfe Kritik an CDU und CSU geübt.

Auf Betreiben des von der Union dominierten Agrarausschusses des Bundesrates seien Dokumentationspflichten wieder ausgeweitet worden, die bei der Abgabe von Tier- und Humanarzneimitteln und veterinärmedizintechnischen Produkten bestehen, stellte der Grünen-Politiker in Berlin fest.

Kritik kam auch von den Tierärzten

Kritik an den Empfehlungen des Bundesratsagrarausschusses hatte seinerzeit auch der Bundesverband praktizierender Tierärzte (bpt) geübt. Die Empfehlung, die Angaben „Diagnose“ und „Chargennummer“ eines Arzneimittels zusätzlich zu den Dokumentationspflichten über Erwerb, Abgabe und Anwendung von Arzneimitteln aufzuführen, bekam in der Plenarsitzung der Länderkammer dann auch keine Mehrheit.…“ .

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