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Tierärztliche Seminare

Bei unseren Fortbildungen für Tierärzte/-innen vermitteln exzellente Referenten/-innen aktuelles, fundiertes Wissen, das Veterinäre zum kompetenten Partner der Landwirte/-innen macht. Mit praktischen Übungen, Bestandsbesuchen, Fallbesprechungen und Diskussionen bieten diese Seminare die Möglichkeit, praxistaugliches Wissen zu erwerben und dieses künftig gezielt bei der täglichen Arbeit zu nutzen. Unsere Fortbildungen sind in der Regel von der Bundestierärztekammer anerkannt (ATF-Anerkennung gemäß § 10 der ATF-Statuten).

 

Seminare für Tierärzte/-innen und Landwirte/-innen

Regelmäßig veranstaltet die AVA Seminare und Workshops, in denen Landwirte/-innen und Tierärzte/-innen zusammen und voneinander lernen. „Auf gleicher Augenhöhe“ werden hier Themen der Tiergesundheit und Co. intensiv besprochen, um Probleme herauszukristallisieren und zu lösen. Abseits des Tagesgeschäftes bieten wir hier ein Forum für den konstruktiven fachlichen Austausch.

Handy am Steuer Strafe: Was Fahrer wissen sollten!

Veröffentlicht am: 29.04.2024 17:16:11
Kategorie : Allgemein

29.04.2024 - Die Strafe für den Vorwurf „Handy am Steuer“ wurde mit Wirkung zum Oktober 2017 durch eine Änderung des Bußgeldkatalogs deutlich erhöht. Außerdem wurde die dem Bußgeld zugrunde liegende Vorschrift des § 23 Abs. 1a StVO technologieoffener ausgestaltet, so dass nicht nur die verbotswidrige Nutzung von Handys und Smartphones geahndet wird. Für andere technische Geräte, die der Kommunikation oder Unterhaltung dienen und durch deren Nutzung der Fahrzeugführer vom Verkehrsgeschehen abgelenkt wird, kann ebenso ein Bußgeld verhängt werden.

Allerdings ist nicht jede Nutzung von Mobiltelefonen, Smartphones oder Handys verboten. Erlaubt ist die Nutzung, wenn das Mobiltelefon mit Vorlesefunktion oder Sprachsteuerung genutzt wird oder man nicht auf das Smartphone schauen muss, um es zu bedienen.

Achtung: Wenn Sie von der Polizei wegen des Vorwurfs „Handy am Steuer“ gestoppt werden, äußern Sie sich bitte nicht zu dem Vorwurf. Machen Sie von Ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch!... .

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