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Handy am Steuer Strafe: Was Fahrer wissen sollten!
Veröffentlicht am:
29.04.2024 17:16:11
Kategorie :
Allgemein
29.04.2024 - Die Strafe für den Vorwurf „Handy am Steuer“ wurde mit Wirkung zum Oktober 2017 durch eine Änderung des Bußgeldkatalogs deutlich erhöht. Außerdem wurde die dem Bußgeld zugrunde liegende Vorschrift des § 23 Abs. 1a StVO technologieoffener ausgestaltet, so dass nicht nur die verbotswidrige Nutzung von Handys und Smartphones geahndet wird. Für andere technische Geräte, die der Kommunikation oder Unterhaltung dienen und durch deren Nutzung der Fahrzeugführer vom Verkehrsgeschehen abgelenkt wird, kann ebenso ein Bußgeld verhängt werden.
Allerdings ist nicht jede Nutzung von Mobiltelefonen, Smartphones oder Handys verboten. Erlaubt ist die Nutzung, wenn das Mobiltelefon mit Vorlesefunktion oder Sprachsteuerung genutzt wird oder man nicht auf das Smartphone schauen muss, um es zu bedienen.
Achtung: Wenn Sie von der Polizei wegen des Vorwurfs „Handy am Steuer“ gestoppt werden, äußern Sie sich bitte nicht zu dem Vorwurf. Machen Sie von Ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch!... .