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HALTUNGSKENNZEICHNUNG: NDS VERÖFFENTLICHT DETAILS ZUR MELDEPFLICHT UND ZU DEN KR

Veröffentlicht am: 20.06.2024 16:18:30
Kategorie : Schweine

20.06.2024 - Das LAVES hat Details zu den Meldepflichten und zur Umsetzung der Kriterien im Rahmen der staatlichen Haltungskennzeichnung in Niedersachsen veröffentlicht.

Niedersachsen veröffentlichte heute Details zur Zuständigkeit, zur Meldung und zu den Kriterien im Rahmen der neuen staatlichen Tierhaltungskennzeichnung.

ISN: Es wird allerhöchste Zeit, dass nun die Details zur Umsetzung der staatlichen Haltungskenn¬zeichnung definiert werden. Möglichst gleiche Vorgaben für die Umsetzung der Kriterien sind auch bundesweit in dieser Detailtiefe notwendig, damit kein Flickenteppich entsteht.

Durch das bereits beschlossene Tierhaltungskennzeichnungsgesetz werden zunächst alle Schweinemäster in Deutschland dazu verpflichtet, bis zum 1. August 2024 der jeweils zuständigen Behörde zu melden, in welches Haltungssystem – es gibt 5 Kategorien – ihre Mastschweinehaltung einzuordnen ist. Bislang ist in den meisten Bundesländern noch nicht einmal kommuniziert, bei welcher Behörde die Meldungen erfolgen sollen. Klar ist nur, dass für die Umsetzung des bundesweit geltenden Gesetzes die jeweiligen Bundesländer zuständig sind. Niedersachsen schafft nun Klarheit und veröffentlichte heute Details zur Zuständigkeit, zur Meldung und zu den Kriterien.

Meldung beim LAVES

Zuständig für die Umsetzung der staatlichen Haltungskennzeichnung und die Vergabe der Kennnummern ist in Niedersachsen das LAVES (Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit). Auf der Seite des Landesamtes sind die Details zur Kennzeichnung veröffentlicht:

Allgemeines zur Tierhaltungskennzeichnung

Mitteilungen und Nachweise

Hinweise zum Online-Mitteilungsverfahren

Kriterien der verschiedenen Haltungsformen

Fragen/Antworten-Katalog

Alle Schweinemäster müssen melden!

Jeder Schweinehalter, der Schweine mästet und diese vermarktet, muss eine Meldung abgeben. Dabei ist es unerheblich, ob er nur 5 oder 5.000 Mastschweine hält oder ob diese nach gesetzlichen Mindestvorgaben oder einem höheren Tierwohlstandard gehalten werden. Die Meldung hat für jede VVVO-Nummer (Registriernummer nach der Viehverkehrsverordnung) zu erfolgen.

Online-Mitteilungsportal noch in Arbeit

Auf der Webseite des LAVES heißt es, dass das LAVES gegenwärtig mit Hochdruck daran arbeite, Tierhalter/-innen bis Anfang Juli zur Arbeitserleichterung ein elektronisches Mitteilungsportal zur Verfügung zu stellen, sodass dann innerhalb von vier Wochen die Meldung erfolgen könne.

Der Tierhalter kann dann der Verwendung seiner Stammdaten aus der HI-Tier-Datenbank zustimmen, damit seine Adressdaten automatisiert ausgefüllt werden. Zudem müssen weitere Angaben wie die uneingeschränkt nutzbare Bodenfläche der Haltungseinrichtung sowie die Anzahl der darin gehaltenen Tiere elektronisch im Mitteilungsportal eingegeben werden. Es soll dazu die Möglichkeit geben, Lagepläne, Zertifikate und sonstige Nachweise hochzuladen.

Abschließend ist dann zu dem jeweiligen Betrieb bzw. auch Stall eine der dort umgesetzten fünf Haltungssysteme Stall, Stall+Platz, Frischluftstall, Auslauf/Weide und Bio anzugeben.

Für jeden Stall eine neue Kennnummer

Die einzelnen Haltungseinrichtungen bekommen nach der Meldung eine neue Kennnummer, deren Zusammensetzung im Tierhaltungskennzeichnungsgesetz festgelegt ist. Werden unter einer VVVO-Nummer mehrere Haltungseinrichtungen (= Ställe) betrieben, genügt eine Mitteilung für die jeweilige VVVO-Nummer, erläutert das LAVES. Dabei seien neben den bereits genannten Nachweisen, die Standorte der einzelnen Ställe sowie ein Lageplan beizufügen. Jeder Stall soll demnach separat erfasst werden und bekommt eine eigene Kennnummer. Somit können die einzelnen Ställe auch unterschiedlichen Haltungskategorien zugeordnet werden.

Ausführungshinweise zu den Kriterien

Die im Tierhaltungskennzeichnungsgesetz festgelegten Kriterien für die einzelnen Haltungskategorien lassen noch einen deutlichen Auslegungsspielraum offen. Das LAVES hat nun sehr detaillierte Hinweise zur Ausführung dieser Kriterien – aufgeteilt nach den Kategorien: Stall, Stall+Platz, Frischluftstall und Auslauf/Weide gegeben. Zur Kategorie Bio gibt es keine weiteren Erläuterungen, weil diese über die entsprechenden Biorichtlinien ausreichend beschrieben sind.

Die ISN meint:

Es wird allerhöchste Zeit, dass nun die Details zur Umsetzung der Haltungskenn¬zeichnung definiert werden, denn die Umsetzungsfristen rinnen dahin. Man muss hier zwei Entscheidungsebenen auseinanderhalten, erläutert ISN-Geschäftsführer Dr. Torsten Staack. Das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz ist und bleibt weiterhin Murks. Ob und in welcher Form es dauerhaft Bestand haben soll, muss politisch weiter diskutiert und entschieden werden. Die zweite Ebene ist aber die Umsetzung der Rechtslage. Hier dürfen die Schweinehalter nicht die Leidtragenden politischer Ränkespiele zwischen dem Bund und den Ländern werden. Deshalb braucht es schnell Klarheit über die Vorgaben und die Auslegung der Kriterien. Wie sonst sollen sich die Schweinehalter darauf einstellen? Erst mit dieser Klarheit können auch die Initiative Tierwohl und andere Programme darauf aufbauen und ihrerseits ihre Details kommunizieren.

Staack bewertet das Vorgehen Niedersachsens: Es ist gut, dass Niedersachsen hier das Heft des Handelns in die Hand genommen hat. Auch wenn andere, für die Schweinehaltung wichtige Bundesländer ebenfalls intensiv an Lösungen zur Umsetzung arbeiten, erwarten wir bundesweit möglichst gleiche Vorgaben für die Umsetzung der Kriterien in dieser Detailtiefe. Ein Flickenteppich an Vorgaben dient Niemandem – am wenigsten den Schweinehaltern.

Zur Umsetzung und zu weiteren Details werden wir im www.schweine.net weiter aktuell berichten. Informieren Sie sich auch gerne im Rahmen der Web-Seminare, die wir hierzu exklusiv für ISN-Mitglieder anbieten.

Informationen zum Tierhaltungskennzeichnungsgesetz | Nds. Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES)

Lesen Sie hier den gesamten Beitrag

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