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Haltungsbeschränkung auf vier Hunde oder Katzen rechtmäßig
Veröffentlicht am:
20.04.2024 18:18:46
Kategorie :
Allgemein
Eilantrag überwiegend erfolglos
20.04.2024 - Das Verwaltungsgericht Giesen hat den Antrag einer Tierhalterin überwiegend abgelehnt, mit dem sie sich gegen tierschutzrechtliche Maßnahmen hinsichtlich der Haltung von Hunden und Katzen richtete.
Die Antragstellerin hielt im Herbst 2023 in ihrem Wohnhaus im Wetteraukreis insgesamt vierzehn Hunde und fünfzehn Katzen. Nachdem bei dem Landkreis eine anonyme Tierschutzanzeige bezüglich der Hundehaltung einging, wurden die Haltungsbedingungen durch eine amtliche Tierärztin kontrolliert. Diese stellte unter anderem massive Verschmutzungen mit Kot und Urin in mehreren Räumen des Gebäudes fest. Der Geruch sei bereits außerhalb des Hoftors wahrnehmbar gewesen. Auslauf und Haltungsfläche seien nicht ausreichend gewährleistet. Alle Hunde wiesen lange Krallen auf. Die Wasserversorgung sei ungenügend und es seien zu wenig Katzentoiletten vorhanden.
Zwangsgeldfestsetzung wegen Verstöße gegen die vorherige Tierschutzanordnung… .