Suchen im Blog
Haltung eines Kampfhundes
Veröffentlicht am:
13.02.2025 09:36:55
Kategorie :
Allgemein
Haltung eines Kampfhundes rechtfertigt für sich genommen nicht Widerruf der Erlaubnis zur Hundehaltung: Vorliegen eines guten Grundes für Widerruf
12.02.2025 - Eine erteilte Erlaubnis zur Hundehaltung kann nur aus gutem Grund widerrufen werden. Die Haltung eines Kampfhundes genügt dafür nicht. Dies hat das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg entschieden.
In den zugrunde liegenden Fall wurde dem Mieter einer Wohnung in Berlin im Juni 2023 die Erlaubnis zur Haltung eines Hundes entzogen. Der Vermieter führte zur Begründung an, dass der Mieter einen Kampfhund halte. Da sich der Mieter weigerte, den Hund abzuschaffen, kündigte der Vermieter nach einer erfolglosen Abmahnung das Mietverhältnis ordentlich und klagte schließlich auf Räumung und Herausgabe der Wohnung…. .