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Gewässerschutz rechtfertigt Beschränkung des Einsatzes von Düngemitteln in Bayer
Veröffentlicht am:
28.02.2024 17:00:55
Kategorie :
Allgemein
, News
28.02.2024 - Bayerische Ausführungsverordnung zur Düngeverordnung rechtmäßig
Der Bayerische Verwaltungs¬gerichts¬hof (BayVGH) hat in drei Musterverfahren die Ausweisung von sog. roten und gelben Gebieten durch die Bayerische Ausführungs¬verordnung zur Düngeverordnung (AVDüV) als rechtmäßig bestätigt und grundsätzliche Einwände gegen die Verordnung zurückgewiesen. Lediglich in einem vierten Musterverfahren stellte der BayVGH spezifische Mängel an einer Messstelle fest und erklärte die Gebietsausweisung allein für den Grundwasserkörper bei Thalmassing für unwirksam.
Die AVDüV setzt aufgrund europa- und bundesrechtlicher Vorgaben zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat oder Phosphat bestimmte Gebiete fest, die mit Nitrat belastet sind (sog. rote Gebiete) oder in der Nähe eines eutrophierten Gewässers liegen (sog. gelbe Gebiete). In diesen Gebieten gelten besondere Beschränkungen für den Einsatz von Düngemitteln. So darf in einem roten Gebiet z.B. maximal 80 Prozent des errechneten Stickstoffdüngebedarfs gedüngt werden. Die Antragsteller, bei denen es sich um Landwirte aus verschieden Regierungsbezirken Bayerns handelt, sehen sich durch die AVDüV in ihren Grundrechten der Eigentums- und Berufsfreiheit verletzt. Zudem seien auch die jeweiligen konkreten Gebietsausweisungen fehlerhaft. Die zugrundeliegende Messnetzdichte und die Abgrenzung von belasteten zu unbelasteten Bereichen seien unzureichend. Einzelne Messstellen entsprächen nicht dem Stand der Technik… .