Suchen im Blog

Anmeldungen aus A, CH, ...

Leider bietet unser Shopsystem keine Eingabe einer anderen PLZ oder der UID Nummer an. Wir bitten Sie höflich, Ihre Seminar-Anmeldung per E-Mail zu senden an shop@ava1.de 
Vielen Dank!

 

Tierärztliche Seminare

Bei unseren Fortbildungen für Tierärzte/-innen vermitteln exzellente Referenten/-innen aktuelles, fundiertes Wissen, das Veterinäre zum kompetenten Partner der Landwirte/-innen macht. Mit praktischen Übungen, Bestandsbesuchen, Fallbesprechungen und Diskussionen bieten diese Seminare die Möglichkeit, praxistaugliches Wissen zu erwerben und dieses künftig gezielt bei der täglichen Arbeit zu nutzen. Unsere Fortbildungen sind in der Regel von der Bundestierärztekammer anerkannt (ATF-Anerkennung gemäß § 10 der ATF-Statuten).

 

Seminare für Tierärzte/-innen und Landwirte/-innen

Regelmäßig veranstaltet die AVA Seminare und Workshops, in denen Landwirte/-innen und Tierärzte/-innen zusammen und voneinander lernen. „Auf gleicher Augenhöhe“ werden hier Themen der Tiergesundheit und Co. intensiv besprochen, um Probleme herauszukristallisieren und zu lösen. Abseits des Tagesgeschäftes bieten wir hier ein Forum für den konstruktiven fachlichen Austausch.

Gesetzentwurf zur Förderung von Biogasanlagen

Veröffentlicht am: 18.12.2024 20:10:55
Kategorie : Allgemein

18.12.2024 -  Um Biogasanlagen eine Anschlussperspektive zu eröffnen und eine flexiblere Fahrweise der Biomasse-Anlagen nachhaltig anzureizen, haben die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen den „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes zur Flexibilisierung von Biogasanlagen und Sicherung der Anschlussförderung“ (20/14246) vorgelegt.

In den Jahren 2004 bis 2011 habe es in Deutschland einen starken Biomassezubau in der Stromerzeugung gegeben, heißt es in dem Entwurf. Für viele dieser Anlagen endet aber schrittweise die 20-jährige Erstförderung und viele Anlagenbetreiber und deren Wärmekunden sorgten sich um ihre Zukunft. Die Anlagen müssten zukünftig im klimaneutralen Stromsystem hochflexibel sein, um Solar- und Windenergie optimal ergänzen zu können. Mit neuen Regelungen sollen einerseits verstärkt Anreize zur flexiblen Fahrweise der Anlagen gesetzt werden und andererseits Biogasbestandsanlagen, insbesondere für solchen, die an eine Wärmeversorgungseinrichtung angeschlossen seien, eine bessere Planungssicherheit gegeben werden. 

Dem Entwurf zufolge soll, um die flexible Fahrweise der Anlagen anzureizen, künftig die Förderung für eine bestimmte Anzahl an Betriebsstunden gezahlt werden, nicht mehr auf einen Anteil der jährlichen Bemessungsleistung. Außerdem soll der Flexibilitätszuschlag von 65 Euro pro Kilowattstunde (kWh) auf 100 Euro pro Kilowattstunde installierter Leistung angehoben werden. Zudem solle die Förderung künftig bereits bei schwach positiven Preisen entfallen. Um die Planungssicherheit für Biogasbestandsanlagen zu erhöhen, soll bis Ende 2027 ein Zuschlagsverfahren erfolgen, in dem solche Anlagen bevorzugt bezuschlagt werden sollen, die an eine Wärmeversorgungseinrichtung angeschlossen sind. 

Mit Blick auf die Kosten des Vorhabens heißt es im Entwurfstext: „Die Regelungen sind hinsichtlich der EEG-Förderkosten im Gesamtpaket teurer gegenüber dem Status quo.“ Durch die Systemumstellung auf förderfähige Betriebsstunden, das Aussetzen der Förderung bei niedrigen Strompreisen sowie den Anreiz für Anlagenbetreibende, früher aus der alten kostenintensiveren Förderung in das neue Förderdesign zu wechseln, könnten jedoch trotz der Verlängerung der Förderdauer von zehn Jahre auf zwölf Jahre als Kompensation insgesamt im Vergleich zum Status quo Kosten für das EEG-Konto gespart werden. 

Deutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten, Platz der Republik 1, 11011 Berlin

Teilen diesen Inhalt