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Tierärztliche Seminare

Bei unseren Fortbildungen für Tierärzte/-innen vermitteln exzellente Referenten/-innen aktuelles, fundiertes Wissen, das Veterinäre zum kompetenten Partner der Landwirte/-innen macht. Mit praktischen Übungen, Bestandsbesuchen, Fallbesprechungen und Diskussionen bieten diese Seminare die Möglichkeit, praxistaugliches Wissen zu erwerben und dieses künftig gezielt bei der täglichen Arbeit zu nutzen. Unsere Fortbildungen sind in der Regel von der Bundestierärztekammer anerkannt (ATF-Anerkennung gemäß § 10 der ATF-Statuten).

 

Seminare für Tierärzte/-innen und Landwirte/-innen

Regelmäßig veranstaltet die AVA Seminare und Workshops, in denen Landwirte/-innen und Tierärzte/-innen zusammen und voneinander lernen. „Auf gleicher Augenhöhe“ werden hier Themen der Tiergesundheit und Co. intensiv besprochen, um Probleme herauszukristallisieren und zu lösen. Abseits des Tagesgeschäftes bieten wir hier ein Forum für den konstruktiven fachlichen Austausch.

Gerichtsurteil bestätigt: Landwirt muss hohe Tierarztrechnungen nicht bezahlen

Veröffentlicht am: 28.01.2024 08:16:15
Kategorie : Allgemein , Allgemein , News , Pferde , Rinder , Schweine , Schweine , Wichtige News

Obwohl es bereits am 25.01.2024 veröffentlicht wurde: Trotzdem hier noch einmal das Urteil des Landgericht OS:

25.01.2024 - Eine Nutztierarztpraxis hatte gegen einen Tierhalter auf die Zahlung von Rechnungen in Höhe von rund 23.000 Euro geklagt. Doch das Landgericht Osnabrück hatte die Klage abgewiesen.

Die TA-Praxis hatte mit anderen Tierarztpraxen in einer Einkaufsgemeinschaft  Arzneimittel zu Sonderkonditionen eingekauft. Für die Berechnung an die Klientel wurde aber der „UVP“ angegeben. Der Paragraf 10 AMPreisV besagt jedoch, dass für Arzneimittel lediglich die Beschaffungskosten zuzüglich evtl. Höchstzuschläge + MwSt. berechnet werden dürfen. Der Landwirt verlangte die Offenlegung der AM-Einkaufspreise, um die Preisgestaltung der TAP kontrollieren zu können. Da der TA die Einkaufspreise nicht vorlegen wollte, wurde die Klage der TAP vor Gericht gegen den  „säumigen“  Landwirt in Höhe von 23.000 Euro abgewiesen.

Lesen Sie hier den gesamten Beitrag in der DGS

AVA-Kommentar: Kann der LW jetzt die Einkaufspreise der Arzneimittel einsehen, um die Richtigkeit der TA-Rechnung nach GOT (§ 10 AMPreisV ) zu prüfen?  

Die Kalkulationsgrundlage der TAP wäre damit veröffentlicht mit all den möglichen Folgen und auch Konsequenzen… .

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