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Gericht untersagt vorläufig Wolfsabschuss im Westerwald
Veröffentlicht am:
23.12.2024 08:57:19
Kategorie :
Allgemein
23.12.2024 - Verwaltungsgericht Koblenz trifft Zwischenentscheidung zugunsten eines Naturschutzverbandes
Bei dem Verwaltungsgericht Koblenz sind mehrere Eilanträge von Naturschutzvereinigungen eingegangen, die sich gegen den von der Struktur- und Genehmigungsdirektion ausnahmsweise zugelassenen Abschuss eines Wolfes aus dem „Leuscheider Rudel“ richten.
In einem der Verfahren ist eine stattgebende Zwischenentscheidung ergangen. Das heißt, der Wolf darf vorläufig bis zur erstinstanzlichen Entscheidung über den Eilantrag nicht abgeschossen werden. Dabei enthält die gerichtliche Zwischenentscheidung keine inhaltliche Entscheidung darüber, ob die Ausnahmegenehmigung zu Recht erteilt wurde.
Der Richter: Vollendete Tatsachen (Wolfsabschuss) sollen vermieden werden… .