Suchen im Blog
Gericht entscheidet: Problemwolf aus Windeck darf nicht geschossen werden
Veröffentlicht am:
20.12.2024 17:25:19
Kategorie :
Allgemein
20.12.2024 - Der Wolfsrüde aus dem Leuscheider Rudel in Windeck darf nicht abgeschossen werden. Die vom Land Rheinland-Pfalz geplante Tötung des Tieres mit der Kennung "GW1896m" ist rechtswidrig.
Das Verwaltungsgericht Koblenz hat jetzt eine entsprechende Eilentscheidung getroffen und damit dem Antrag der "Gesellschaft zum Schutz der Wölfe" stattgegeben…. .