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Genehmigung für Wolfsabschuss , der Nutztiere gerissen hat, vorläufig gestoppt
Veröffentlicht am:
26.11.2024 09:06:13
Kategorie :
Allgemein
26.11.2024 - VG Oldenburg gibt Eilantrag gegen Ausnahmegenehmigung für die letale Entnahme eines Wolfes im Landkreis Leer statt
Die 5. Kammer des Verwaltungsgerichts Oldenburg hat einem vorläufigen Rechtsschutzantrag der Gesellschaft zum Schutz der Wölfe e.V. stattgegeben. Demnach darf ein Wolf im Landkreis Leer nunmehr nicht abgeschossen werden.
Hintergrund des Verfahrens waren mehrere Rissereignisse in der Gemeinde Jemgum im Zeitraum von Mai bis Oktober 2024, bei denen insgesamt sechs Rinder und rund 14 Schafe durch einen Wolf getötet wurden… .