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Gelegentliches, vereinzeltes und kurzzeitiges Gebell ist hinzunehmen
Veröffentlicht am:
05.11.2024 17:30:21
Kategorie :
Allgemein
Gelegentliches, vereinzeltes und kurzzeitiges Gebell ist in dörflich geprägten Randlangen auch in den nächtlichen Ruhezeiten und an Sonn- und Feiertagen hinzunehmen
05.11.2024 - Unterbindung jeglichen Hundegebells stellt unverhältnismäßige Maßnahme dar
Das gelegentliche, vereinzelte und kurzzeitige Hundegebell ist jedenfalls in dörflich geprägten Randlagen auch in den nächtlichen Ruhezeiten und an Sonn- und Feiertragen hinzunehmen. Das Unterbinden jeglichen Gebells stellt eine unverhältnismäßige Maßnahme dar. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern entschieden… .