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Geldstrafe für gefälschte Studienbescheinigung
Veröffentlicht am:
07.12.2023 17:45:31
Kategorie :
News
07.12.2023 - Verurteilung wegen Urkundenfälschung und „versuchter Steuerhinterziehung in mittelbarer Täterschaft“
Das Amtsgericht München verurteilte einen 27-jährigen Mann wegen versuchter Steuerhinterziehung in mittelbarer Täterschaft in Tateinheit mit Urkundenfälschung zu einer Geldstrafe von 1200 Euro.
Der Angeklagte besuchte ab September 2018 eine Berufsoberschule in München, sein Vater erhielt monatlich Kindergeld. Im April 2019 brach der Angeklagte die Ausbildung ab, ohne dies dem Vater mitzuteilen. Als die Familienkasse Bayern Süd im Februar 2021 eine Studienbescheinigung für das Wintersemester 2019/2020 anforderte, änderte der Angeklagte das Datum seines letzten Zwischenzeugnisses, um den Schein zu erwecken, er besuche weiterhin die Berufsoberschule. Der Vater des Angeklagten teilte der Familienkasse in Unkenntnis der wahren Sachlage mit, dass der Angeklagte die Berufsoberschule im Wintersemester weiterhin besucht habe und legte als Nachweis den Scan des verfälschten Zeugnisses vor. Das Kindergeld wurde nach weiterer Sachaufklärung für den Zeitraum Mai 2019 bis einschließlich Dezember 2020 zurückgefordert.
Reue und Schuldeinsicht strafmildernd… .