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Geändertes Tierschutzgesetz stößt auf Kritik

Veröffentlicht am: 26.09.2024 16:05:44
Kategorie : Allgemein

26.09.2024  - Die von der Bundesregierung geplanten Änderungen des Tierschutzgesetzes stoßen bei Landwirten und Tierschützern auf Widerstand - aus unterschiedlichen Gründen.

Aus Sicht der Landwirtschaft drohen bei einigen Punkten Wettbewerbsnachteile und eine Zunahme von Bürokratie, sagte der Vizepräsident des Landvolks Niedersachsen, Jörn Ehlers. Aus Sicht mehrere Tierschutzverbände gehen hingegen die Änderungen nicht weit genug. Der Gesetzesentwurf der Bundesregierung sei zu schwach und stellenweise verfassungswidrig, kritisierten sie bei einer gemeinsamen Pressekonferenz in Berlin. Der aktuelle Entwurf sei in dieser Form wissenschaftlich nicht haltbar und genüge nicht dem gesellschaftlichen Wunsch nach mehr Tierschutz.

Ziel: Stärkung des Tierschutzes

Ziel der Gesetzesänderung ist es, den Tierschutz umfassend zu stärken und bestehende Regelungen an aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse anzupassen, heißt es im Entwurf. So soll es mehr Schranken geben bei Eingriffen, die nicht der Heilung von Krankheiten dienen. So soll künftig das Kappen der Schwänze von Lämmern verboten sein, bei Ferkeln soll es nur noch in Einzelfällen mit Vorgaben erlaubt sein. Wenn bei Kälbern die Hörner ausgebrannt werden, soll dafür eine Betäubung Pflicht sein.

Einschränkung der Qualzucht

Auch sollen Videoaufzeichnungen in tierschutzrelevanten Bereichen von Schlachthöfen vorgeschrieben werden. Mit Blick auf die sogenannte Qualzucht sollen Methoden stärker eingedämmt werden, die Tiere auf ein bestimmtes Aussehen etwa von Augen, Fell und Ohren züchten.

«Es sind durchaus Sachen dabei, wo wir keine Probleme haben und die wir für sehr angebracht halten», sagte Ehlers. So hielten die Landwirte den geplanten Einsatz von Überwachungskameras in sensiblen Schlachthofbereichen für eine gute Sache, weil es für Transparenz sorge. Auch das Verbot der Schlachtung hochträchtiger Ziegen und Schafe und dem Verbot des Schwänzekürzens bei Rindern finde Zustimmung beim Landvolk.

Zunahme an Bürokratie befürchtet

Hingegen befürchten die Landwirte, dass die geplanten Regelungen beim Enthornen von Kälbern zu mehr Bürokratie führen, sagte Ehlers. Künftig solle das Tierärzten vorbehalten sein. Nach einer angemessenen Schulung sollte es aber kein Problem sein, wenn das weiter die Landwirte machen dürften, sagte Ehlers. Der Mangel an Tierärzten sei jetzt schon spürbar.

Bei den Vorgaben zum Thema Schwänzekupieren bei Ferkeln weiche die Formulierung von der EU-Vorgabe ab, kritisierte Ehlers. Um das Schwänzekürzen zu rechtfertigen, müssten die Landwirte Dokumentationen vorlegen. Hier sollten die Zeiträume verkürzt werden.

Unterschiedliche Regeln in Europa

Die Landwirte befürchteten, dass in Deutschland wieder strengere Regeln gelten sollten als im Rest Europas, sagte Ehlers. «Wir haben immer das Problem des gemeinsamen Marktes bei unterschiedlichen Wettbewerbsvoraussetzungen», erklärte er. Die Folge sei bislang immer gewesen, dass die entsprechende Tierproduktion ins Ausland abwandere.

«Das sind doch keine ehrlichen Lösungen», sagte Ehlers.

Ein Tierschutzbündnis aus neun Organisationen - darunter der Deutsche Tierschutzbund und die Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht - forderte unter anderem ein komplettes Verbot der Anbindehaltung unabhängig von der Tierart, das Verbot von Amputationen zur Anpassung von Tieren an Haltung oder Nutzung oder das Verbot der Haltung von Wildtieren im Zirkus.

Sachkundenachweis auch für Heimtierhalter gefordert

Auch Heimtierhalter sollen nach Ansicht der Tierschutzorganisationen dazu verpflichtet werden, vor dem Kauf einen theoretischen Sachkundenachweis über die Haltung, Ansprüche und Kosten eines Tiers zu absolvieren. Der Gesetzesentwurf wird am Donnerstag in den Bundestag eingebracht und soll Ende Oktober verabschiedet werden.

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