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Ganzjährige Anbindehaltung von Milchkühen wird verboten
Veröffentlicht am:
24.04.2024 17:08:21
Kategorie :
Rinder
24.04.2024 - Das Bundeslandwirtschaftsministerium will künftig nur noch die Kombihaltung mit Weidegang für Kleinbetriebe erlauben, das aber unbefristet und unabhängig von Hofübergaben.
Die Anbindehaltung von Milchkühen soll nach zehn Jahren Übergangsfrist nur noch in Kombination mit Weidegang in Betrieben mit weniger als 50 Tieren erlaubt bleiben. Das sieht ein Gesetzentwurf des Landwirtschaftsministeriums vor.
Die Novellierung des Tierschutzgesetzes hat sich die Ampel-Koalition ausdrücklich in ihren Koalitionsvertrag geschrieben. Ein erster Referentenentwurf lag bereits seit über einem Jahr vor - und wurde von Agrarverbänden scharf kritisiert. Jetzt liegt ein überarbeiteter Gesetzentwurf des Bundeslandwirtschaftsministerium vor.
Geht doch: Es sind einige Verschärfungen für die Betriebe geplant, aber im Vergleich zum ersten Entwurf sind Nachbesserungen im Sinne der Tierhalter vorgesehen (Ganzjährige Anbindehaltung wird innerhalb einer Übergangsfrist von 10 Jahren verboten).