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Tierärztliche Seminare

Bei unseren Fortbildungen für Tierärzte/-innen vermitteln exzellente Referenten/-innen aktuelles, fundiertes Wissen, das Veterinäre zum kompetenten Partner der Landwirte/-innen macht. Mit praktischen Übungen, Bestandsbesuchen, Fallbesprechungen und Diskussionen bieten diese Seminare die Möglichkeit, praxistaugliches Wissen zu erwerben und dieses künftig gezielt bei der täglichen Arbeit zu nutzen. Unsere Fortbildungen sind in der Regel von der Bundestierärztekammer anerkannt (ATF-Anerkennung gemäß § 10 der ATF-Statuten).

 

Seminare für Tierärzte/-innen und Landwirte/-innen

Regelmäßig veranstaltet die AVA Seminare und Workshops, in denen Landwirte/-innen und Tierärzte/-innen zusammen und voneinander lernen. „Auf gleicher Augenhöhe“ werden hier Themen der Tiergesundheit und Co. intensiv besprochen, um Probleme herauszukristallisieren und zu lösen. Abseits des Tagesgeschäftes bieten wir hier ein Forum für den konstruktiven fachlichen Austausch.

Ganzjährige Anbindehaltung von Milchkühen wird verboten

Veröffentlicht am: 24.04.2024 17:08:21
Kategorie : Rinder

24.04.2024 - Das Bundeslandwirtschaftsministerium will künftig nur noch die Kombihaltung mit Weidegang für Kleinbetriebe erlauben, das aber unbefristet und unabhängig von Hofübergaben.

Die Anbindehaltung von Milchkühen soll nach zehn Jahren Übergangsfrist nur noch in Kombination mit Weidegang in Betrieben mit weniger als 50 Tieren erlaubt bleiben. Das sieht ein Gesetzentwurf des Landwirtschaftsministeriums vor.

Die Novellierung des Tierschutzgesetzes hat sich die Ampel-Koalition ausdrücklich in ihren Koalitionsvertrag geschrieben. Ein erster Referentenentwurf lag bereits seit über einem Jahr vor - und wurde von Agrarverbänden scharf kritisiert. Jetzt  liegt ein überarbeiteter Gesetzentwurf  des Bundeslandwirtschaftsministerium vor.

Geht doch: Es sind einige Verschärfungen für die Betriebe geplant, aber  im Vergleich zum ersten Entwurf sind Nachbesserungen im Sinne der Tierhalter vorgesehen (Ganzjährige Anbindehaltung wird innerhalb einer Übergangsfrist von 10 Jahren verboten).

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