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Gängige Putenhaltung ist tierschutzwidrig
Veröffentlicht am:
09.04.2024 09:18:58
Kategorie :
Allgemein
, News
09.04.2024 - Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim hat im Rahmen seiner Urteilsbegründung zur sogenannten Putenklage die gängige Haltungspraxis in der Putenmast als tierschutzwidrig eingestuft. Das Gericht schließt sich damit zu einem gewichtigen Teil der Ansicht des Menschen für Tierrechte Baden-Württemberg e. V. und der Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt an, die zu dieser Frage aktiv geworden sind. Das Urteil bezieht sich zwar auf den konkreten Fall eines Putenmastbetriebs im Kreis Schwäbisch Hall, hat aber Präzedenzcharakter für die gesamte Branche…. .