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Fünf Jahre Volksbegehren „Rettet die Bienen“: Politik und Verbände ziehen Bilanz
Veröffentlicht am:
11.11.2024 16:40:52
Kategorie :
Allgemein
11.11.2024 - Vor gut fünf Jahren ist nach dem Volksbegehren „Artenvielfalt und Naturschönheit in Bayern – Rettet die Bienen“ das neue Bayerische Naturschutzgesetz in Kraft getreten.
Der Landtag hatte das Volksbegehren und ein begleitendes Versöhnungsgesetz im Juli 2019 beschlossen. Nun wurde bei einer Anhörung im Umweltausschuss des Landtages Bilanz gezogen. Diese fiel erwartungsgemäß unterschiedlich aus.
Die CSU zeigte sich schon vor der Sitzung mit dem Erreichten mehr als zufrieden. „Die Rettung der Artenvielfalt läuft auf Hochtouren“, betonte ihr Fraktionsvorsitzender Klaus Holetschek. Gut 80% der Maßnahmen seien erfolgreich abgeschlossen. Ob Biotopverbünde, Ökoproduktion oder Blühflächen, es seien mehr als 100 Mio. Euro in den letzten Jahren in den Artenschutz investiert worden.
Bayerns Landesbäuerin Christine Singer und der Umweltpräsident beim Bayerischen Bauernverband (BBV), Stefan Köhler, beklagten, dass sich die Bäuerinnen und Bauern durch das Volksbegehren zu Unrecht an den Pranger gestellt sahen und weiterhin sehen. Sie forderten „überfällige“ Korrekturen bei wenig zielführenden Auflagen wie zum Beispiel dem Walzverbot und eine stärkere Unterstützung von freiwilligen Umweltmaßnahmen und regionalen Produkten.
Köhler monierte, dass die Landwirtschaft weiterhin unverhältnismäßig belastet werde, während andere Akteure kaum Verantwortung übernähmen. Auch nach fünf Jahren gehe die Umsetzung des Volksbegehrens einseitig zulasten der Land- und Forstwirtschaft. Zeitgleich fehle die Unterstützung aus der Gesellschaft sowie aus den Verbänden und Organisationen, die das Volksbegehren unterstützt hätten, stellte der BBV-Umweltpräsident fest. Dies betreffe vor allem die Forderung nach mehr Regionalität oder die Bezahlung von Angeboten für Blühpatenschaften.
Singer vermisst ebenfalls konkrete Beiträge, zum Beispiel für mehr Regionalität in der Gemeinschafts- oder Außer-Haus-Verpflegung, und eine stärkere Nachfrage nach regional-ökologisch erzeugten Lebensmitteln. Sie vermisse zudem die Unterstützung für die Transformation der Landwirtschaft von den Verbänden, die das Volksbegehren auf den Weg gebracht haben, so die Landesbäuerin. Viele Städter wüssten auch nicht, wie man sich auf dem Land und in der Natur verhalte.
Noch keine Trendumkehr beim Artenschutz
Auch die Vertreter der Naturschutzverbände räumten ein, dass es für einen wirksameren Artenschutz ein mehr gemeinsames Handeln brauche. Der Vorsitzende vom BUND Naturschutz in Bayern (BN), Richard Mergner, mahnte, die Ziele des Volksbegehrens müssten „mit mehr Schwung, Geld und Personal“ verfolgt werden. Noch gebe es keine Trendumkehr beim Artenschutz.
Für dringend notwendig erachtet der BN-Vorsitzende eine stärkere Verringerung des Flächenverbrauchs sowie die Ausweitung des Biotopverbundes. Außerdem muss laut Mergner die Umstellung auf den Ökolandbau zügiger als bisher verlaufen.
Martin Sommer vom Deutschen Verband für Landschaftspflege (DVL) forderte ein Biodiversitätsmonitoring. Er verwies auf den kürzlich veröffentlichten „Faktencheck Artenvielfalt“ des Bundesforschungsministeriums und dessen „ernüchternde Ergebnisse“ vor allem für die Agrarlandschaft. Sommer erinnerte die Politik an die Verpflichtung, artenreiches Mähgrünland wiederherzustellen, um dem Vertragsverletzungsverfahren der EU entgegenzuwirken. Zudem seien unbedingt die Förderprogramme zum Vertragsnaturschutz und zur Landschaftspflege weiter auszubauen.
Laut Wissenschaft neun von 32 Zielen erreicht
Laut einer wissenschaftlichen Analyse der Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen, die im Juli vorgelegt worden war, waren von 32 bewerteten Indikatoren fünf Jahre nach der Verabschiedung der Gesetze nur neun im grünen Bereich. Vollzug attestierten die Wissenschaftler für die Ausweisung von Öko-Modellregionen, der Anlage von Streuobstwiesen und dem Verzicht der Mahd vor dem 15. Juni.
Sechs Indikatoren wurden als im gelben Bereich – Ziele größtenteils erreicht – und sechs als noch im roten Bereich – Ziele verfehlt – eingestuft. Zu Ersteren gehörte das Anlegen von 5 Meter breiten Gewässerrandstreifen sowie der Verzicht auf Fassadenbeleuchtungen Groß- und Kleinstädten, zu den Zweiten die Ausweitung des Ökolandbaus.
Das Volksbegehren „Artenvielfalt und Naturschönheit in Bayern – Rettet die Bienen“ war das erfolgreichste Volksbegehren in der Geschichte des Freistaates: Mehr als 1,7 Mio. Wahlberechtigte hatten sich vom 31. Januar bis zum 13. Februar 2019 dafür in den Rathäusern eingetragen.