Suchen im Blog
Fristende: Das gilt ab 1. April im Rinderstall zur Unfallverhütung
Veröffentlicht am:
14.02.2024 16:34:28
Kategorie :
News
, Rinder
14.02.2024 - Am 1. April endet die Übergangsfrist zur novellierten Unfallverhütungsvorschrift Rinderhaltung. Um die neuen Anforderungen bei den Vorschriften zur Sicherheit und Gesundheit in der Tierhaltung(VSG-Tierhaltung) 4.1 zu erfüllen, rät die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) dazu, jetzt zu handeln. Die novellierte Fassung der VSG-Tierhaltung 4.1 sieht in der Rinderhaltung beispielsweise ausreichend Separier- und Fixiereinrichtungen für Einzeltiere oder Gruppen im Stall vor. Beim Besamen oder Behandeln dürfen sich im Behandlungsraum keine weiteren freilaufenden Tiere aufhalten. Die zu besamenden oder zu behandelnden Tiere müssen während des Eingriffs sicher fixiert sein.…. .