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Fortsetzung der ITW Rind bis 2025: Neue Regelungen beschlossen
Veröffentlicht am:
04.11.2024 18:26:36
Kategorie :
Rinder
04.11.2024 - Die Initiative Tierwohl Rind (ITW Rind) wird bis Ende 2025 fortgesetzt. Eine Übereinkunft darüber erzielten Vertreter aus Landwirtschaft, Fleischindustrie und Einzelhandel. Die Gesellschaft zur Förderung des Tierwohls in der Nutztierhaltung betont, dass mit dieser Entscheidung eine langfristige Planbarkeit für die Rinderhalter geschaffen wird und gleichzeitig ein wichtiger Beitrag für eine tiergerechtere Rinderhaltung geleistet wird.
„Damit schaffen wir gemeinsam Planungssicherheit für die Landwirte und leisten einen entscheidenden Beitrag zu einer tiergerechteren Rinderhaltung“, erklärt Robert Römer, Geschäftsführer der Initiative Tierwohl. Eigentlich habe die Branche eine weitergehende Selbstverpflichtung über 2025 hinaus anstreben wollen. Doch durch das Eckpunktepapier des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) zur geplanten staatlichen Tierhaltungskennzeichnung für Rinder sei dies erschwert worden. Laut Römer führten Unsicherheiten in Bezug auf Kriterien und Prüfsysteme zu einer Verunsicherung in der Branche.
Unbefristete Teilnahme für mehr Stabilität
Eine zentrale Neuerung bei der ITW Rind ist die Einführung einer unbefristeten Teilnahme der Betriebe am Programm, wie sie bereits für Schweine- und Geflügelhalter besteht. Diese Änderung gibt den Landwirten Planungssicherheit und erspart ihnen wiederkehrende Übergangsaudits, sodass die Teilnahme am Programm einfacher gestaltet wird. Die bisher eingeführten Programmphasen werden dadurch für die Rinderhalter irrelevant.
Die Kriterien, die für das ITW Rind-Programm im Jahr 2025 gelten, bleiben unverändert bestehen. Die Landwirte können daher von einem stabilen Anforderungskatalog ausgehen, der eine gewisse Beständigkeit und Verlässlichkeit mit sich bringt.
Preisempfehlung statt Preisaufschlag
Eine weitere Anpassung betrifft die Vergütung der teilnehmenden Landwirte. Ab 2025 wird der bisherige Preisaufschlag für das Tierwohlprogramm aufgrund kartellrechtlicher Vorgaben durch eine Preisempfehlung ersetzt. Diese Preisempfehlung bleibt jedoch auf dem bisherigen Niveau: für die Rindermast liegt sie weiterhin bei 10,7 Cent pro Kilogramm Schlachtgewicht (SG) und für Schlachtkühe bei 4 Cent pro Kilogramm SG. Im Bereich der Kälbermast wird keine allgemeine Preisempfehlung ausgesprochen; hier wird der Preis direkt zwischen den beteiligten Partnern festgelegt.