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Feststellung der Gefährlichkeit rechtfertigt erhöhte Hundesteuer
Veröffentlicht am:
05.02.2024 16:56:54
Kategorie :
News
Beißvorfall und Feststellung der Gefährlichkeit rechtfertigt Erhebung der erhöhten Hundesteuer
05.02.2024 - Beißen eines Menschen begründet gesteigerte Aggressivität des Hundes
Hat ein Hund einen Menschen gebissen und ist die Gefährlichkeit des Hundes bestandskräftig festgestellt worden, rechtfertigt dies nach § 3 Abs. 1 d) und 2 a) der Hundesteuersatzung der Stadt Osnabrück die Erhebung der erhöhten Hundesteuer für gefährliche Hunde. Durch den Beißvorfall ist der Hund in der Öffentlichkeit durch seine gesteigerte Aggressivität aufgefallen. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Lüneburg entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im März 2019 biss ein Dobermann in Osnabrück einen Inlineskaterfahrer in den linken Oberschenkel. Die zuständige Behörde stellte nachfolgend im Mai 2019 die Gefährlichkeit des Hundes bestandskräftig fest. Im Juni 2021 wurde gegenüber der Halterin des Hundes aufgrund des Beißvorfalls und der Gefährlichkeitsfeststellung die erhöhte Hundesteuer von 720 € festgesetzt. Dagegen richtete sich die Klage der Hundehalterin. Sie meinte, für die erhöhte Hundesteuer sei neben der Gefährlichkeitsfeststellung erforderlich, dass der Hund tatsächlich wegen einer gesteigerten Aggressivität gefährlich sei. Das Verwaltungsgericht Osnabrück wies die Klage ab. Nunmehr beantragte die Klägerin die Zulassung der Berufung.
Rechtmäßigkeit der Erhebung der erhöhten Hundesteuer für gefährliche Hunde… .