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Seminare für Tierärzte/-innen und Landwirte/-innen

Regelmäßig veranstaltet die AVA Seminare und Workshops, in denen Landwirte/-innen und Tierärzte/-innen zusammen und voneinander lernen. „Auf gleicher Augenhöhe“ werden hier Themen der Tiergesundheit und Co. intensiv besprochen, um Probleme herauszukristallisieren und zu lösen. Abseits des Tagesgeschäftes bieten wir hier ein Forum für den konstruktiven fachlichen Austausch.

EU-Verordnung: Zukunft des Top-Dressings auf Trockenfutter ungewiss

Veröffentlicht am: 23.05.2024 11:22:27
Kategorie : Allgemein , Schweine , Wichtige News

23.05.2024 - Die EU hat neue Vorgaben zur oralen Medikation von Nutztieren erlassen. Diese neuen Regeln könnten das Top-Dressing auf Trockenfutter in Deutschland erheblich einschränken.

Gruppenbehandlung in Europa und Deutschland

In vielen europäischen Ländern werden kranke Nutztiere durch Gruppenbehandlung mit Arzneimittelfutter therapiert. Landwirte kaufen dabei Mischfutter, das bereits das vom Tierarzt verordnete Medikament enthält. Deutschland geht einen anderen Weg: Hier fehlen sowohl die Infrastruktur in der Mischfutterindustrie als auch die entsprechenden Arzneimittel. Dadurch entstehen Verzögerungen und Schwierigkeiten bei der Therapieanpassung. In Deutschland werden Medikamente meist direkt über Dosiersysteme oder als Top-Dressing dem Futter zugegeben 

Die im Februar 2024 erlassene delegierte Verordnung zur oralen Medikation tritt am 9. November 2025 in Kraft. Sie bringt folgende Neuerungen mit sich:

1. Nur ein antibiotisches Tierarzneimittel pro Behandlung: Bei einer Koinfektion von Streptokokken und E. coli, die                    normalerweise zwei Wirkstoffe erfordert, darf nur noch ein antibiotisches Mittel verschrieben werden.

2. Einschränkungen beim Top-Dressing: Antimikrobielle oder antiparasitäre Wirkstoffe, die kurz vor dem Füttern festen            Futtermitteln zugemischt oder als Top-Dressing gegeben werden, sind nur noch eingeschränkt zulässig. Dies könnte              insbesondere die Entwurmung von Sauen erschweren.

3. Begrenzung auf Einzel- oder Kleingruppenbehandlungen: Die Behandlung soll nur noch für einzeln gehaltene Tiere                oder kleine Gruppen erlaubt sein, nicht mehr als Gruppenbehandlung.

4. Erlaubnis für Medikation über Wasser und Flüssigfutter: Diese Methoden bleiben zulässig, sind aber mit Problemen                behaftet. Viele Schweinehalter verfügen nicht über die nötigen Dosiereinrichtungen für die Tränke. Zudem kann es bei          der Dosierung über Flüssigfutter zu Entmischungen kommen.

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