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Erfolgreiche Klage der Deutschen Umwelthilfe für Saubere Luft
Veröffentlicht am:
23.07.2024 17:54:34
Kategorie :
Allgemein
Bundesregierung muss Nationales Luftreinhalteprogramm verbessern
23.07.2024 – Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg verurteilt Bundesregierung wegen zu hoher Luftschadstoffemissionen zu einem der Realität entsprechenden Nationalen Luftreinhalteprogramm - Gericht bestätigt Kritik der DUH: Nationales Luftreinhalteprogramm weist erhebliche Mängel auf, um europäische Vorgaben zur Reduzierung von insbesondere Stickstoffoxiden, Feinstaub und Schwefeldioxid einzuhalten - DUH fordert als Sofortmaßnamen die Nachrüstung von 8 Millionen Betrugs-Dieseln oder deren Stilllegung auf Kosten der Dieselkonzerne, ein Tempolimit von 100 km/h auf Autobahnen und 80 km/h außerorts, die Reduktion der Tierzahlen in der Massentierhaltung für weniger landwirtschaftliche Emissionen und Filterpflicht für Baumaschinen und Holzheizungen
Die Bundesregierung muss das Nationale Luftreinhalteprogramm ändern. Dazu wurde sie heute vom Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg aufgrund einer Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) verurteilt. Die DUH hatte im Mai 2020 Klage erhoben, weil das Nationale Luftreinhalteprogramm nicht ausreicht, um die Europäischen Reduktionsvorgaben für Stickstoffoxide, Feinstaub, Ammoniak und Schwefeldioxid aus der NEC-Richtline sicher einzuhalten. Diesem Vorwurf der DUH ist das Gericht in seinem heutigen Urteil gefolgt, in dem es feststellte, dass das am 15. Mai 2024 beschlossene Nationale Luftreinhalteprogramm auf in wesentlichen Teilen veralteten Daten beruht. Die Bundesregierung muss nun unverzüglich mit geeigneten Maßnahmen nachbessern. Das heutige Urteil zieht erstmals die Bundesregierung für die Verbesserung der Luftqualität in Deutschland juristisch zur Verantwortung. Die internationale Umweltrechtsorganisation ClientEarth unterstützt die Klage…. .