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Erfolgloser Antrag gegen die Abschaffung der Zusatzbezeichnung "Homöopathie"
Veröffentlicht am:
27.03.2024 17:43:56
Kategorie :
Allgemein
, News
27.03.2024 - Der Antrag einer Ärztin gegen die Streichung der Zusatzbezeichnung "Homöopathie" aus der Weiterbildungsordnung der schleswig-holsteinischen Ärztekammer war bereits unzulässig, weil eine Verletzung eigener Rechte der Ärztin nicht in Betracht kam. Das hat das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht entschieden.
Die Antragstellerin ist Fachärztin für Allgemeinmedizin und berechtigt, die Zusatzbezeichnung "Homöopathie" zu führen. Die Ärztekammer hat ihr 2017 außerdem eine bis 2025 geltende Befugnis zur Weiterbildung in Homöopathie erteilt und ihre Praxis als Weiterbildungsstätte zugelassen.
Die Klägerin habe ein Recht darauf, dass die Zusatzbezeichnung weiterhin in der Weiterbildungsordnung aufgeführt werde. Dieser Auffassung folgte das Gericht jedoch nicht…. .
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Weiß jemand, ob in der Tiermedizin Ähnliches geurteilt wurde (wenn Überhaupt)?