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Erfolg für Tierschutz-Klage vor dem VGH Mannheim

Veröffentlicht am: 09.03.2024 07:38:11
Kategorie : News

08.03.2024 - Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim hat das Veterinäramt in Schwäbisch-Hall verpflichtet, neu über die Beschwerde der Tierschutzorganisation Menschen für Tierrechte Baden-Württemberg e. V. gegen eine Putenmast zu entscheiden. Dabei muss das Amt die Rechtsauffassung des Gerichts beachten. Das ist ein klarer Erfolg für den Tierschutz. Denn das Veterinäramt hatte den Mastbetrieb zuvor als "gute Putenhaltung" dargestellt. Diese Auffassung teilt das Gericht offenbar nicht. Die Urteilsbegründung wird erst in einigen Wochen veröffentlicht. Deshalb ist noch unklar, was genau das Gericht an der Putenmast für unvereinbar mit geltendem Recht hält.

Worum ging es vor Gericht?

Menschen für Tierrechte hatte 2017 beim zuständigen Veterinäramt beantragt, gegen die Zustände bei einem Putenmäster im Kreis Schwäbisch-Hall einzuschreiten. Stallfilmer:innen hatten bei diesem zuvor nach eigener Einschätzung tierschutzwidrige Verhältnisse dokumentiert. Das Veterinäramt sah jedoch keine Notwendigkeit zu handeln, da es sich nach seiner Auffassung um eine "gute Putenhaltung" handle. Deshalb reichte der Verein 2017 eine Untätigkeitsklage gegen den Landkreis beim Verwaltungsgericht Stuttgart ein.

Das Verwaltungsgericht Stuttgart wies die Klage mit der Begründung ab, der Verein hätte alle Informationen, auch die Identität der Stallfilmer, offenlegen müssen - eine Rechtsauffassung, die die Arbeit zukünftiger Informant:innen extrem erschweren würde. 2019 ließ der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg die Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart zu und entschied 2021 durch ein Zwischenurteil, dass die ursprüngliche Klage zulässig ist.

Die Berufung wurde nun am Donnerstag in Mannheim verhandelt. Dabei hatte der Verwaltungsgerichtshof sich vor allem mit dem Gutachten eines eigens bestellten Sachverständigen beschäftigt. Dieses Gerichtsverfahren ist die bisher am weitesten gediehene Verbandsklage einer Tierschutzorganisation in Deutschland.

Tierschutz-Protest vor dem Gerichtsgebäude

Rund 35 Tierschützer:innen hatten am Verhandlungstag vor dem Gebäude des Verwaltungsgerichtshofs auf die tierschutzwidrigen Bedingungen in der Putenmast aufmerksam gemacht. Fotos der Aktion finden Sie hier (https://www.flickr.com/photos/albertschweitzerstiftung/albums/72177720315292121/) (Fotograf: Thomas Pirot).

Putenmast: Qualzucht und Qualhaltung

In Deutschland werden zur Mast überwiegend schwere Hypridputen (Kreuzungen) verwendet. Ein Hahn der häufigsten Linie "B.U.T. 6" legt innerhalb von 21 Wochen etwa 22,5 kg zu, eine Henne wiegt nach 16 Wochen mehr als 11 kg. Die Brustmuskulatur macht bei diesen Tieren schließlich mehr als ein Drittel des gesamten Körpergewichts aus - das ist von der Industrie so gewollt, weil Brustfleisch bei Verbraucher:innen besonders beliebt ist. Die Tiere sind durch ihre Körpermasse in ihrer Beweglichkeit eingeschränkt, können sich kaum putzen und bekommen schwere gesundheitliche Probleme, von Oberschenkelbrüchen bis hin zu Herzversagen.

In den konventionellen Ställen leben jeweils tausende Tiere. Bis zu fünf weibliche oder drei männliche Tiere teilen sich dabei einen Quadratmeter. Ausläufe, Beschäftigung, erhöhte Bereiche oder andere Möglichkeiten zum Ruhen gibt es nicht. Sie könnten von den krankgezüchteten, schwerfälligen Tieren auch kaum genutzt werden - ein artgemäßes Verhalten ist unter diesen Umständen undenkbar.

Hinzu kommt: Um schwere Verletzungen durch Aggressionen und Verhaltensstörungen wie Federpicken und Kannibalismus zu verringern, werden den Mastputen routinemäßig die Schnabelspitzen kupiert. Eigentlich ist das laut Tierschutzgesetz nur in Ausnahmefällen erlaubt und wird zum Beispiel bei Legehennen schon lange nicht mehr praktiziert. Wenn jedoch die Putenmast ohne Schnabelkürzen nicht möglich ist, ist das ein deutliches Zeichen dafür, dass die Haltungsbedingungen und Zuchtmerkmale nicht tierschutzkonform sind, argumentieren Menschen für Tierrechte und Albert Schweitzer Stiftung.

Über Menschen für Tierrechte Baden-Württemberg e. V.

Menschen für Tierrechte Baden-Württemberg e.V. ist ein gemeinnütziger Verein, der sich seit 1983 für den Schutz und die Rechte der Tiere einsetzt. Durch Öffentlichkeitsarbeit macht der Verein Tierleid für die Bevölkerung sichtbar und zeigt Alternativen auf. Menschen für Tierrechte ist Mitglied im Landestierschutzbeirat Baden-Württemberg und seit 2016 sind die Menschen für Tierrechte einer der drei anerkannten Verbände für das Gesetz über Mitwirkungsrechte und das Verbandsklagerecht im Tierschutz (TierSchMVG). Mehr erfahren Sie hier (https://www.tierrechte-bw.de/index.php/verbandsklage-427.html).

Über die Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt

Die Albert Schweitzer Stiftung setzt sich gegen Massentierhaltung und für die vegane Lebensweise ein. Dafür nutzt sie juristische Mittel und wirkt auf wichtige Akteure aus Wirtschaft und Politik ein, um Tierschutzstandards zu erhöhen, den Verbrauch von Tierprodukten zu reduzieren und das pflanzliche Lebensmittelangebot zu verbessern. Interessierten bietet sie fundierte Informationen und zeigt Alternativen auf. Mehr erfahren Sie hier (https://albert-schweitzer-stiftung.de/).   Quelle: www.presseportal.de

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