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Erben bekommen vollen Zugriff auf Social-Media-Account – Instagram
Veröffentlicht am:
18.02.2025 08:33:43
Kategorie :
Allgemein
18.02.2025 - Erben erhalten auf ihren Wunsch den vollständigen Zugriff auf den Social-Media-Account (hier Instagram) eines verstorbenen Angehörigen. Sie können ihn nach einem Urteil des OLG Oldenburg aktiv nutzen (Oberlandesgericht Oldenburg, Urteil vom 30.12.2024, Az.: 13 U 116/23).
Der Mutterkonzern Meta hatte solche Instagram-Konten lediglich bislang in einen „Gedenkzustand“ versetzt, bei dem der Account sichtbar blieb…. .