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Entscheidung über Zukunft der Biogasförderung im Januar

Veröffentlicht am: 29.12.2024 15:57:39
Kategorie : Allgemein

29.12.2024 - Für die Betreiber vieler älterer Biogasanlagen dürfte der Januar spannend werden. Kurz vor Weihnachten haben die Fraktionen von SPD und Grünen noch einen Gesetzesentwurf zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) in den Bundestag eingebracht.

Damit solle älteren Biogasanlagen eine weitere Förderperspektive eröffnet werden, wenn deren Förderung demnächst nach 20 Jahren ausläuft, sagt Biogasexperte Harald Wedemeyer vom Landvolk Niedersachsen.

Die Hoffnung der Branche sei, dass es noch bis Ende Januar verabschiedet werden könnte, auch wenn Fachverbände noch einige Änderungswünsche haben, sagt Wedemeyer. Der Hintergrund: Zwischen 2004 und 2011 gab es in Deutschland einen starken Zubau von Biogasanlagen. Für viele dieser Anlagen endet demnächst schrittweise die 20-jährige Erstförderung.

Hochflexible Anlagen für die Zukunft

Der Gesetzgeber will in der Zukunft hochflexible Anlagen haben, um Solar- und Windkraftanlagen optimal zu ergänzen. Daher sollen einerseits Anreize für eine flexible Fahrweise der Anlagen gegeben werden. Zugleich geht es um die Planungssicherheit der Kommunen, die in den kommenden Jahren eine Wärmeplanung vorlegen müssen. «Da denken viele Kommunen an die Biogasanlagen, weil die oft bereits über Wärmenetze verfügen, aber auf jeden Fall Fernwärme in größerer Menge bereitstellen können», sagt Wedemeyer.

Ab einer Größe von 150 Kilowatt Leistung müssen Biogasanlagen sich an einer Ausschreibung der Bundesnetzagentur beteiligen, um eine Förderung nach dem EEG zu bekommen, erläutert der Landvolk-Experte. Bislang sei die Ausschreibungsmenge zu gering gewesen. So müsste aus Sicht der Bioenergiebranche das Ausschreibungsvolumen auf 1.800 Megawatt angehoben werden. Das sei notwendig, damit die Anlagenbetreiber, die in die Verlängerung wollen, auch tatsächlich eine Chance haben.

Kritik aus der Branche

Ein großer Vorteil von Biogasanlagen bestehe darin, dass sie im Unterschied zu Windkraft- oder Photovoltaikanlagen flexibel Strom erzeugen können. Sie ließen sich bei Übermengen abschalten und bei Windflaute oder fehlendem Sonnenschein dazuschalten, sagt Wedemeyer. Damit das künftig besser gelinge, sehe der Gesetzesentwurf Stellschrauben vor, um die Anlagenbetreiber zu zwingen, nur innerhalb eines bestimmten Zeitrahmens zu produzieren.

Trotz vieler guter Ansätze wird der Gesetzentwurf seitens der Branche kritisiert. So bemängelt der Deutsche Bauernverband, dass die Verdoppelung der Flexibilitätsanforderungen für Biogasanlagen bereits für Ausschreibungen im Jahr 2025 «schlicht weltfremd» sei. Auch die neue Betriebsstundenregelung zur Vergütungsberechnung verschärfe das Problem.

Behörden arbeiten langsam

Kritik kommt auch vom Fachverband Biogas: Die Annahme, die gestiegenen Anforderungen zum flexiblen Betrieb der Biogasanlagen kurzfristig in die Tat umzusetzen, sei falsch, teilte der Verband mit. Er verwies auf die Weigerung vieler Netzbetreiber, hochflexible Biogasanlagen anzuschließen, auf langsam arbeitende Behörden und auf lange Lieferzeiten für Anlagentechnik.

Gerade für Kommunen auf dem Land seien Biogasanlagen ein wichtiger Baustein für die Wärmeplanung, sagt Wedemeyer. Aber die Wirtschaftlichkeit einer Biogasanlage hänge im Wesentlichen an der Stromerzeugung. «Das heißt, wenn die Anlage keine Anschlussförderung mehr erhält, dann ist auch die Integration einer Biogasanlage in ein Wärmenetz obsolet.»

Lesen Sie hier den gesamten Bericht

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