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Einrichtung einer BHV-1 Sperrzone in Heek und Teilen der Stadt Ahaus (NRW)
Veröffentlicht am:
26.09.2024 16:23:43
Kategorie :
Rinder
26.09.2024 - Für alle Rinderhalter in der Gemeinde Heek und den angrenzenden Teilen der Stadt Ahaus (Bauernschaft Ammeln) gelten ab dem 1. Oktober 2024 strikte Maßnahmen zur Bekämpfung der anzeigepflichtigen Tierseuche IBR/IPV – besser bekannt als BHV-1-Infektion (Bovine-Herpesvirus-Typ 1, Rinderherpes). Wichtig in diesem Zusammenhang: Das Rinderherpesvirus ist nicht auf den Menschen übertragbar!
Für die Infektion mit BHV-1 wurde nach langjährigen Sanierungsverfahren im Jahr 2017 in Deutschland der Freiheitsstatus erlangt. Trotzdem gab es seitdem immer wieder einzelne Ausbrüche, deren Schwerpunkt für Nordrhein-Westfalen im Kreis Borken lag. Vor allem im Nordkreis ist seit Anfang dieses Jahres in mehreren landwirtschaftlichen Betrieben BHV-1 aufgetreten. Weil die Gefahr einer weiteren Verbreitung des hochansteckenden Virus bestand, ordnete das nordrhein-westfälische Landwirtschaftsministerium (MLV) daher im Juni 2024 den Kreis Borken als zuständige Veterinärbehörde an, in den Kommunen Ahaus, Heek, Gronau, Legden und Schöppingen eine Untersuchung aller Rinderbestände vorzunehmen, um mögliche bisher unerkannte Virusreservoire ausfindig zu machen. Diese Untersuchungen sind nun weitestgehend abgeschlossen. Aktueller Zwischenstand am 26.09.2024: In 6 Rindermastbeständen und 3 Milchviehhaltungen wurde das BHV-1-Virus nachgewiesen… .