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Einnahmen aus Tierwohlabgabe müssen den Tierhaltern zugutekommen
Veröffentlicht am:
12.02.2024 16:21:05
Kategorie :
Allgemein
, Wichtige News
12.02.2024 - Vor falschen Weichenstellungen bei der geplanten Tierwohlabgabe warnt der Deutsche Raiffeisenverband (DRV).
„Es muss eine Verbrauchersteuer sein und darf keine zusätzliche Erzeugersteuer werden“, so DRV-Präsident Franz-Josef Holzenkamp zu den Eckpunkten des Bundeslandwirtschaftsministeriums für eine mengenbezogene Verbrauchssteuer auf tierische Produkte.
Holzenkamp bekräftigte seine Forderung, diese Steuer am Verkaufsort der Waren zu erheben. Handel und Konsument müssten in die Pflicht genommen werden. Keinesfalls dürfe die Last den Tierhaltern sowie den Schlacht- und Verarbeitungsbetrieben aufgebürdet werden.
Der Raiffeisenpräsident warnte davor, die Betriebe mit einem immensen bürokratischen Aufwand zu überfordern und in Kauf zu nehmen, dass sie die Steueraufwendungen selbst aufbringen müssen. Holzenkamp hält das für einen Treppenwitz: „Die Betriebe sollen dem Staat heute Geld geben, damit sie dieses in einigen Jahren eventuell wieder für Stallumbauten oder Umweltschutzmaßnahmen zurückbekommen.“
So weit dürfe es nicht kommen! Bislang werde der Öffentlichkeit ein „Tierwohlcent“ präsentiert, der nicht langfristig vertraglich den Umbau der Tierhaltung absichere. Eigentlich müsse jedoch gelten, „wo Tierwohlcent draufsteht, muss auch Tierwohl drin sein.“ Sonst sei der Name nichts als Etikettenschwindel…. .