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Ein Bescheid gilt am 3.Tag nach Postaufgabe als bekanntgegeben + zugegangen
Veröffentlicht am:
12.06.2024 08:52:07
Kategorie :
Allgemein
Ein Bescheid gilt am dritten Tag nach der Aufgabe zur Post als bekanntgegeben und damit als zugegangen
Ein einfaches Bestreiten des Zugangs genügt nicht.
12.06.2024 - Nach § 41 Abs. 2 VwVfG gilt ein Bescheid am dritten Tag nach der Aufgabe zur Post als bekanntgegeben und damit als zugegangen. Dieser vermutete Zugang kann nicht durch einfaches Bestreiten im Sinne von § 41 Abs. 2 Satz 3 VwVfG in Zweifel gezogen werden. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Juli 2019 hatten die Eigentümer eines Grundstücks in Nordrhein-Westfalen einen Antrag auf nachträgliche Genehmigung eines gartenseitigen Anbaus gestellt. Diesen Antrag lehnte die Behörde im August 2019 ab. Laut Aktenvermerk wurde der Bescheid am 29. August 2019 zur Post gegeben. Gegen den ablehnenden Bescheid erhoben die Grundstückseigentümer am 2. Oktober 2019 Klage. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf wies die Klage ab. Dagegen richtete sich die Berufung der Kläger…. .