Suchen im Blog

Anmeldungen aus A, CH, ...

Leider bietet unser Shopsystem keine Eingabe einer anderen PLZ oder der UID Nummer an. Wir bitten Sie höflich, Ihre Seminar-Anmeldung per E-Mail zu senden an shop@ava1.de 
Vielen Dank!

 

Tierärztliche Seminare

Bei unseren Fortbildungen für Tierärzte/-innen vermitteln exzellente Referenten/-innen aktuelles, fundiertes Wissen, das Veterinäre zum kompetenten Partner der Landwirte/-innen macht. Mit praktischen Übungen, Bestandsbesuchen, Fallbesprechungen und Diskussionen bieten diese Seminare die Möglichkeit, praxistaugliches Wissen zu erwerben und dieses künftig gezielt bei der täglichen Arbeit zu nutzen. Unsere Fortbildungen sind in der Regel von der Bundestierärztekammer anerkannt (ATF-Anerkennung gemäß § 10 der ATF-Statuten).

 

Seminare für Tierärzte/-innen und Landwirte/-innen

Regelmäßig veranstaltet die AVA Seminare und Workshops, in denen Landwirte/-innen und Tierärzte/-innen zusammen und voneinander lernen. „Auf gleicher Augenhöhe“ werden hier Themen der Tiergesundheit und Co. intensiv besprochen, um Probleme herauszukristallisieren und zu lösen. Abseits des Tagesgeschäftes bieten wir hier ein Forum für den konstruktiven fachlichen Austausch.

Drei Veranstaltungen zu Tiertransporten in Hochrisikostaaten

Veröffentlicht am: 20.06.2024 12:12:52
Kategorie : Allgemein Rss feed , News Rss feed

Drei Veranstaltungen zu Tiertransporten in Hochrisikostaaten, einhelliges Ergebnis: Ein Exportverbot ist möglich

20.06.2024 - Ein Transportverbot lebender, sogenannter #Nutztiere in #Tierschutz #Hochrisikostaaten, also Staaten, in denen insbesondere deutsche Hochleistungsrinder nicht adäquat leben können und dann unter extrem tierquälerischen Umständen geschächtet werden, ist ethisch geboten und juristisch möglich.

Drei Veranstaltungen zu Tiertransporten in Hochrisikostaaten, einhelliges Ergebnis: Ein Exportverbot ist möglich

Ein Transportverbot lebender, sogenannter #Nutztiere in #Tierschutz #Hochrisikostaaten, also Staaten, in denen insbesondere deutsche Hochleistungsrinder nicht adäquat leben können und dann unter extrem tierquälerischen Umständen geschächtet werden, ist ethisch geboten und juristisch möglich.

Zu diesem Ergebnis kommen namhafte Juristen, die einhellig das gleiche Ergebnis auf 2 wichtigen Veranstaltungen zu dem Thema Drittlandexporte lebender Tiere erläuterten. Die zu einem Fachgespräch der Bundestagsfraktion der Grünen geladenen juristischen Fachexperten Dr. Torben Guretzki (Staatsanwalt), Dr. Christoph Maisack (Richter am Amtsgericht a. D.) und Dr. Ulrich Wollenteit (Rechtsanwalt) führten aus, dass ein nationales Verbot aufgrund der Verordnungsermächtigung nach Paragraph 12, Absatz 2, Satz 1, Nummer 3, des #Tierschutzgesetzes erlassen werden könne…. .

Lesen Sie hier den gesamten Beitrag

Teilen diesen Inhalt