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Deutsches Tierarzneimittelgesetz 2024
Veröffentlicht am:
02.01.2024 16:32:53
Kategorie :
Allgemein
, Wichtige News
02.01.2024 - Der Deutsche Bauernverband (DBV) hat für den Bereich Landwirtschaft die wichtigsten gesetzlichen Änderungen zum Jahreswechsel 2023/24 zusammengestellt. Lesen Sie hier, was alles im neuen Jahr z.B. mit dem Tierarzneimittelgesetz auf Sie zukommt.
Ab 2024 treten neue Regelungen in Kraft, die aufgrund der TAMG-Novelle Änderungen in der Berechnungsbasis für Kennzahlen und Therapiehäufigkeiten mit sich bringen. Die Erstellung und Vorlage eines Maßnahmenplans bei Überschreitung der Kennzahl 2 wird demnach für alle mitteilungspflichtigen Nutzungsarten ab dem 1. April 2024 fällig. Dies erfolgt nach einem Abgleich der Therapiehäufigkeiten des Erfassungshalbjahrs 2023/II mit den bis zum 15. Februar 2024 veröffentlichten Kennzahlen. Die Gesetzesänderung dient dem Zeck, Daten über Verkaufsmengen und Anwendungen von Antibiotika bei Tieren in allen EU-Mitgliedsstaaten zu erheben und diese Daten an die europäische Arzneimittelagentur (EMA) zu übermitteln. Dabei ist ein zeitlich gestaffelter Beginn der Meldung je nach Tierart vorgesehen. Die Daten für Rinder, Schweine, Hühner und Truthühner müssen ab 2024, die für weitere lebensmittelliefernde Tiere wie Enten, Gänse, Schafe, Ziegen, Fische, Pferde und Kaninchen ab 2027 an die EMA gemeldet werden. Für Hunde, Katzen und Pelztiere zieht Deutschland die Meldepflicht auf 2026 vor. Die Verpflichtung zur Mitteilung der Antibiotikaanwendungen geht dabei von den TierhalterInnen auf die Tierärzteschaft über und ist unabhängig von den Mitteilungen zu Tierbestand und Tierbewegungen sowie gegebenenfalls Nullmeldungen.