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Deutsche Tierhaltung sichern – GOT umfassend reformieren und entbürokratisieren
Veröffentlicht am:
14.12.2023 12:34:22
Kategorie :
Allgemein
, Rinder
, Schweine
, Wichtige News
14.12.2023 - AFD-Antrag: Deutsche Tierhaltung sichern – Gebührenordnung für Tierärzte umfassend reformieren und entbürokratisieren
Antrag verschiedener Abgeordneter der Fraktion der AfD:
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode, Drucksache 20/9746
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Die neue Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) vom 22. November 2022 hat die Kosten für tierärztliche Behandlungen bei Nutztieren stark verteuert (https://www.wochenblatt.com/landwirtschaft/tier/diskussion-um-tierarztkosten13328773.html#:~:text=Seit%20November%20gilt%20eine%20neue,ist%20diese%20Geb%C3%BChr%20nicht%20f%C3%A4llig.). Durch diese bürokratisch aufgeblähte Gebührenordnung geraten nicht nur Nutztierhalter, sondern auch private Tierhalter und Tierheime in Existenznot. Die landwirtschaftlichen Tierhalter werden durch diese neue Gebührenordnung in ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit überfordert (https://www.hessenschau.de/gesellschaft/hoehere-tierarztkosten-bringen-tierheime-und-bauern-in-not-v1,hoehere-tierarztkosten-100.html).
Besonders kritisch ist dabei die zusätzlich eingeführte Hausbesuchsgebühr für Pferdehalter zu sehen, da die tierärztlichen Dienstleistungen bei dieser Tierart auch bisher schon voll abgerechnet werden konnten (https://www.stgeorg.de/news/pferde-und-leute/kritik-an-neuer-gebuehrenordnung-fuer-tieraerzte-got-von-fn-generalsekretaer-soenke-lauterbach/). So sieht das Gebührenverzeichnis für tierärztliche Leistungen unter Teil A (Grundleistungen) unter der laufenden Nummer 40 bereits eine zu entrichtende Gebühr in einfacher Höhe von 34,50 Euro für Hausbesuche von Tierärzten vor. Zwar entsteht diese Gebühr nur für tierärztliche Leistungen an Tieren, die der Erwerbstätigkeit ihres Halters dienen und die keine landwirtschaftlichen Nutztiere sind.
Allerdings hat bereits die Bundestierärztekammer zutreffend darauf hingewiesen, dass Pferde lediglich dann als landwirtschaftlich gehaltene Tiere einzustufen sind, wenn etwa eine Stutenhaltung zur Milchgewinnung betrieben wird, Pferde zur Fleischgewinnung gehalten werden, es sich um eine Haltung von Zuchtstuten im landwirtschaftlichen Betrieb handelt oder die Pferde zum Erwerbseinkommen eines landwirtschaftlichen Betriebes beitragen (https://www.tieraerztekammernordrhein.de/got-stellungnahme-der-btk-zur-hausbesuchsgebuehr-bei-pferden/).
Der Großteil der Pferdehalter in Deutschland kommt daher grundsätzlich nicht in den Genuss einer Befreiung von der Gebühr für Hausbesuche durch den Tierarzt gemäß Teil A, lfd. Nr. 40 des Gebührenverzeichnisses für tierärztliche Leistungen Eine wirksame bürokratische Entlastung der Tierärzte wurde schon einmal im Jahr 2009 beschlossen und es ist sehr fragwürdig ob sich das jetzt mit der neuen GOT verbessert hat (https://www.topagrar.com/schwein/news/tierarzneimittelgesetz-tieraerzte-warnen-vor-buerokratiemonster-13265718.html).
Die Tierärztekammern und der Bauernverband warnen außerdem, dass es aufgrund von Nachwuchsmangel bei den Tierärzten zu ernstzunehmenden Versorgungslücken bei den großen Nutztieren kommt. Verantwortlich dafür sind unter anderem die erhöhten gesetzlichen Anforderungen und die zahlreichen Dokumentationspflichten (https://www.digitalmagazin.de/marken/landforst/hauptheft/2023-36/tierhaltung/044_nutztierbereich-muss-fuer-tieraerzte-attraktiverwerden).
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
1. die jüngsten Änderungen der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) unverzüglich wieder zurückzunehmen;
2. insbesondere die obligatorische Hausbesuchsgebühr der GOT für Hausbesuche zur Erbringung von tierärztlichen Leistungen an Tieren, die keine landwirtschaftlichen Nutztiere sind, als obligatorisch geltend zu machende Gebühr in der GOT zu streichen und Tierärzten das In-Rechnung-Stellen dieser Gebühr als Wahlgebühr zu ermöglichen;
3. den bürokratischen Aufwand der Dokumentationspflichten deutlich zu reduzieren und bei der Dokumentation das EU-Recht 1:1 einzuhalten;
4. die Berufsausübungsfreiheit der Tierärzte durch die Rücknahme von Zwangsgebühren wieder zu stärken; 5. gemeinsam mit den Ländern Maßnahmen zu erarbeiten und umzusetzen, die geeignet sind, dem Tierärztemangel erfolgreich abzuhelfen.
Begründung
Die neue GOT verursacht deutliche Kostensteigerung für Tierhalter, ohne die Tierärzte zu entlasten. Das ist ein besonders abschreckendes Beispiel für die leider zunehmende Überbürokratisierung. Insbesondere die landwirtschaftlichen Nutztierhalter und die Haustierbesitzer werden durch die neue GOT finanziell überlastet. Aber auch die Tierheime stehen aufgrund der neuen GOT teilweise kurz vor dem Ruin getrieben. Die Änderungen müssen deshalb sofort wieder zurückgenommen werden.
Das Fehlen von Tierärzten in den Praxen, Veterinärämtern, Untersuchungseinrichtungen, Schlachtbetrieben oder an den Universitäten hat bereits heute schwerwiegende Folgen für die gesamte Gesellschaft, den Tierschutz, die Gesundheit der Tiere und den gesundheitlichen Verbraucherschutz (https://www.topagrar.com/schwein/news/schwere-folgen-befuerchtet-politik-muss-dringend-fuer-mehr-tieraerzte-sorgen-13404928.html).
Die zunehmende Übernahme von Tierarztpraxen und Kliniken durch große Tierarztketten von Großkonzernen und Finanzinvestoren sowie der starke Rückgang der landwirtschaftlichen Nutztierhaltung haben zu einem wirtschaftlichen Abschwung bei den tierärztlichen Dienstleistungen geführt. Um dem Tierarztmangel zu begegnen, wird dringend politische Unterstützung benötigt. Denkbar sind beispielsweise eine erleichterte Zulassung zum tierärztlichen Studium, Förderprogramme für Ausbildungs- und Weiterbildungspraxen, eine intensivere berufsständische Förderung der deutschen Tierärzteschaft sowie Niederlassungsprämien, insbesondere für Landtierpraxen.
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AVA-Kommentar: Wer hätte gedacht, dass die AFD jetzt noch "mitmischt". Wie sehen Sie diesen "politischen Weg"? Schreiben Sie an Ihre Meinung die Redaktion: info@ava1.de