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Der bloße Verstoß gegen die DSGVO begründet keinen Schadenersatzanspruch
Veröffentlicht am:
27.08.2024 17:18:42
Kategorie :
Allgemein
27.08.2024 - Immaterieller Schaden im Zusammenhang mit der Verarbeitung personenbezogener Daten
Der bloße Verstoß gegen die DSGVO begründet keinen Schadensersatzanspruch. Der Schadensersatzanspruch hängt jedoch nicht davon ab, dass der entstandene immaterielle Schaden eine gewisse Erheblichkeit erreicht. Dies hat der EuGH entschieden.
Ab dem Jahr 2017 wurde von der Österreichische Post Informationen über die politischen Affinitäten der Österreicher gesammelt. Unter Zuhilfenahme eines Algorithmus wurden anhand sozialer und demografischer Merkmale "Zielgruppenadressen" durch die Post gesammelt… .