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Darf z.B. der Vermieter die Telefonnummer des Mieters an Handwerker weitergeben?
Veröffentlicht am:
18.03.2024 08:41:36
Kategorie :
Allgemein
, News
18.03.2024 - Darf der Vermieter die Telefonnummer des Mieters an Handwerker weitergeben? Welche rechtlichen Folgen hat die Weitergabe der Telefonnummer des Mieters?
Hätten Sie gedacht, dass bereits die Weitergabe einer Telefonnummer (Art. 4 Nr. 1 der DSGVO) strafrechtliche Folgen nach sich ziehen kann? Nicht nur bei Handwerkern, sondern auch bei Tierärzten/Landwirte etc. kann dies der Fall sein und möglicherweise zu Problemen führen
Nachfolgend ein Beitrag zur Thematik:
Wenn etwa die Dusche im Badezimmer undicht ist, sollte man diesen Mangel unbedingt dem Vermieter anzeigen, damit dieser ihn beseitigt. Regelmäßig wird er das jedoch nicht selbst tun, sondern einen sachkundigen Handwerker dafür beauftragen. Da der Handwerker jedoch meist dann kommen dürfte, wenn der Mieter sich bei der Arbeit aufhält ist es oftmals sinnvoll, dass Mieter und Handwerker den Termin miteinander absprechen. Um dies zu ermöglichen muss der Vermieter die Kontaktdaten des Mieters an den Handwerker weitergeben. Zumeist handelt es sich dabei um die Telefonnummer unter der der Mieter erreichbar ist. Diese Kontaktdaten unterliegen jedoch datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Daher ist Vorsicht geboten. Unter welche Datenschutzregeln fällt die Telefonnummer des Mieters?... .