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Darf man an Weiberfastnacht anderen die Krawatte abschneiden?
Veröffentlicht am:
27.02.2025 07:53:10
Kategorie :
Allgemein
27.02.2025 – Es gilt: Schadenersatz für das Abschneiden der Krawatte an Weiberfastnacht
Macht frau sich beim Abschneiden der Krawatte an Weiberfastnacht nicht schadenersatzpflichtig? Kann mann Schadensersatz verlangen?
Am Donnerstag, den 27. Februar 2025 ist wieder Weiberfastnacht. Dann müssen alle Herren, die Krawatte tragen, besonders vorsichtig sein. Denn ganz schnell „schnipp schnapp“ ist die Krawatte abgeschnitten.
Es entspricht einer langen Tradition im Fasching insbesondere an Weiberfastnacht, dass Frauen den Männern die Krawatte abschneiden. Denn die Krawatte ist ein Symbol der männlichen Macht und diese gilt es an diesem Tag zu brechen. Doch ist das Krawatte-Abschneiden überhaupt zulässig?
Wenn jemand das Eigentum eines anderen verletzt, macht er sich schadenersatzpflichtig (vgl. § 823 BGB)… .
Lesen Sie hier den gesamten Beitrag Helau und Alaaf!!! wen's betrifft und wer's mag