Suchen im Blog

Anmeldungen aus A, CH, ...

Leider bietet unser Shopsystem keine Eingabe einer anderen PLZ oder der UID Nummer an. Wir bitten Sie höflich, Ihre Seminar-Anmeldung per E-Mail zu senden an shop@ava1.de 
Vielen Dank!

 

Tierärztliche Seminare

Bei unseren Fortbildungen für Tierärzte/-innen vermitteln exzellente Referenten/-innen aktuelles, fundiertes Wissen, das Veterinäre zum kompetenten Partner der Landwirte/-innen macht. Mit praktischen Übungen, Bestandsbesuchen, Fallbesprechungen und Diskussionen bieten diese Seminare die Möglichkeit, praxistaugliches Wissen zu erwerben und dieses künftig gezielt bei der täglichen Arbeit zu nutzen. Unsere Fortbildungen sind in der Regel von der Bundestierärztekammer anerkannt (ATF-Anerkennung gemäß § 10 der ATF-Statuten).

 

Seminare für Tierärzte/-innen und Landwirte/-innen

Regelmäßig veranstaltet die AVA Seminare und Workshops, in denen Landwirte/-innen und Tierärzte/-innen zusammen und voneinander lernen. „Auf gleicher Augenhöhe“ werden hier Themen der Tiergesundheit und Co. intensiv besprochen, um Probleme herauszukristallisieren und zu lösen. Abseits des Tagesgeschäftes bieten wir hier ein Forum für den konstruktiven fachlichen Austausch.

Darf die Polizei nach einem Verkehrsunfall das Handy beschlagnahmen?

Veröffentlicht am: 06.03.2024 09:26:18
Kategorie : Allgemein , News

06.03.2024 - Die Unfallgefahr steigt, wenn der Fahrende durch das Smartphone oder das Handy abgelenkt wird. Aber darf aus diesem Grund die Polizei nach einem Verkehrsunfall das Handy beschlagnahmen?

Die Benutzung eines Handys während der Fahrt mit dem Auto birgt Risiken für den Handynutzer und andere Verkehrs¬teilnehmer. Denn schon ein kurzer Blick auf das Handy kann genügen, um einen Unfall zu provozieren. Aus diesem Grund zeigen die Straf¬verfolgungs-behörden im Falle eines Unfalls ein großes Interesse am Besitz des Handys. Denn dieses kann wertvolle Informationen über die Unfall-ursache liefern. So kann der Fahrer zum Beispiel durch ein Telefonat vom Verkehrs¬geschehen abgelenkt worden sein. Da der Fahrer in der Regel sein Handy nicht freiwillig herausgeben wird, stellt sich jedoch die Frage, ob die Polizei das Handy beschlag¬nahmen darf?... .

Lesen Sie hier den gesamten Beitrag

Teilen diesen Inhalt