Suchen im Blog

Anmeldungen aus A, CH, ...

Leider bietet unser Shopsystem keine Eingabe einer anderen PLZ oder der UID Nummer an. Wir bitten Sie höflich, Ihre Seminar-Anmeldung per E-Mail zu senden an shop@ava1.de 
Vielen Dank!

 

Tierärztliche Seminare

Bei unseren Fortbildungen für Tierärzte/-innen vermitteln exzellente Referenten/-innen aktuelles, fundiertes Wissen, das Veterinäre zum kompetenten Partner der Landwirte/-innen macht. Mit praktischen Übungen, Bestandsbesuchen, Fallbesprechungen und Diskussionen bieten diese Seminare die Möglichkeit, praxistaugliches Wissen zu erwerben und dieses künftig gezielt bei der täglichen Arbeit zu nutzen. Unsere Fortbildungen sind in der Regel von der Bundestierärztekammer anerkannt (ATF-Anerkennung gemäß § 10 der ATF-Statuten).

 

Seminare für Tierärzte/-innen und Landwirte/-innen

Regelmäßig veranstaltet die AVA Seminare und Workshops, in denen Landwirte/-innen und Tierärzte/-innen zusammen und voneinander lernen. „Auf gleicher Augenhöhe“ werden hier Themen der Tiergesundheit und Co. intensiv besprochen, um Probleme herauszukristallisieren und zu lösen. Abseits des Tagesgeschäftes bieten wir hier ein Forum für den konstruktiven fachlichen Austausch.

CH - Tierschutz: Das passiert, wenn Sie gegen das Gesetz verstoßen

Veröffentlicht am: 27.02.2025 12:29:50
Kategorie : Allgemein

27.02.2025 - Wer in der Schweiz gegen das Tierschutzgesetz verstößt, muss mit Sanktionen rechnen. Was das genau für den Tierschutz bedeutet, erfahren Sie hier.

Wer in der Schweiz gegen das Tierschutzgesetz verstößt, muss mit Strafen rechnen. Damit sollen Tiere vor unnötigem Leid geschützt werden. Verwarnungen, Bussen, aber auch Freiheitsstrafen sind möglich.

Im Jahr 2021 gab es in der Schweiz 1040 Strafverfahren wegen Missachtung des Tierschutzes. Das ergab eine Aufstellung des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV).

Das Tierschutzgesetz unterscheidet zwischen leichten und schweren Verstößen. Zu den leichten zählen Verstöße gegen Haltungs- und Pflegevorschriften, wie ungenügender Auslauf oder nicht artgerechte Fütterung.

Diese Verstöße können von der Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft geahndet werden. Dabei ist eine Busse von bis zu zwanzigtausend Franken möglich. Oft werden auch Auflagen zur Verbesserung des Tierwohls gemacht…. .

Lesen Sie hier den gesamten Beitrag

Teilen diesen Inhalt