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Cannabis-Legalisierung und bekifft am Steuer
Veröffentlicht am:
04.04.2024 16:13:09
Kategorie :
Allgemein
, News
04.04.2024 - …falls Kollegen und Kolleginnen es nicht „anders“ ertragen kann, besteht ja jetzt die offizielle Möglichkeit des Kiffens in der Öffentlichkeit und am Steuer (mit Ausnahmen).
Allerdings sind neue THC-Grenzwert am Steuer festgelegt:
Vorgeschlagen wird – bezogen auf den Wirkstoff THC – eine Konzentration von 3,5 Nanogramm je Milliliter Blutserum, wie das Bundesverkehrsministerium am Donnerstag, 28. März, mitteilte: "Wird dieser Wert erreicht, ist nach aktuellem Stand der Wissenschaft eine verkehrssicherheitsrelevante Wirkung beim Führen eines Kraftfahrzeugs nicht fernliegend."
Bisher gibt es für Cannabis am Steuer keinen gesetzlichen Grenzwert wie die 0,5-Promille-Marke bei Alkohol. Etabliert hat sich in der Rechtsprechung aber ein Wert von 1,0 Nanogramm THC im Blutserum, ab dann drohen bisher Sanktionen.
Für eine Einführung des empfohlenen Grenzwerts ist eine Gesetzesänderung durch den Bundestag erforderlich. Die neuen Grenzwerte gilt also noch nicht zum Start der teilweisen Cannabis-Legalisierung am Ostermontag (1. April). Bis zu einer eventuellen Änderung des Straßenverkehrsgesetzes gelten noch die aktuellen strengeren Vorgaben… .
Wer mehr darüber wissen möchte, kann den ADAC-Beitrag hier lesen
So nebenbei: Cannabiskonsum ist seit dem 01. April 2024 erlaubt; der Anbau von Cannabispflanzen aber noch verboten. Mit anderen Worten: Kiffen gesetzlich erlaubt, aber Haschischpflanzen anbauen und „ernten“ illegal und gesetzeswidrig.
(Ist das nicht komisch?)