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Tierärztliche Seminare

Bei unseren Fortbildungen für Tierärzte/-innen vermitteln exzellente Referenten/-innen aktuelles, fundiertes Wissen, das Veterinäre zum kompetenten Partner der Landwirte/-innen macht. Mit praktischen Übungen, Bestandsbesuchen, Fallbesprechungen und Diskussionen bieten diese Seminare die Möglichkeit, praxistaugliches Wissen zu erwerben und dieses künftig gezielt bei der täglichen Arbeit zu nutzen. Unsere Fortbildungen sind in der Regel von der Bundestierärztekammer anerkannt (ATF-Anerkennung gemäß § 10 der ATF-Statuten).

 

Seminare für Tierärzte/-innen und Landwirte/-innen

Regelmäßig veranstaltet die AVA Seminare und Workshops, in denen Landwirte/-innen und Tierärzte/-innen zusammen und voneinander lernen. „Auf gleicher Augenhöhe“ werden hier Themen der Tiergesundheit und Co. intensiv besprochen, um Probleme herauszukristallisieren und zu lösen. Abseits des Tagesgeschäftes bieten wir hier ein Forum für den konstruktiven fachlichen Austausch.

Cannabis-Legalisierung und bekifft am Steuer

Veröffentlicht am: 04.04.2024 16:13:09
Kategorie : Allgemein Rss feed , News Rss feed

04.04.2024 - …falls Kollegen und Kolleginnen es nicht „anders“ ertragen kann, besteht ja jetzt die offizielle Möglichkeit des Kiffens in der Öffentlichkeit und am Steuer (mit Ausnahmen).

Allerdings sind neue THC-Grenzwert am Steuer festgelegt:

Vorgeschlagen wird – bezogen auf den Wirkstoff THC – eine Konzentration von 3,5 Nanogramm je Milliliter Blutserum, wie das Bundesverkehrsministerium am Donnerstag, 28. März, mitteilte: "Wird dieser Wert erreicht, ist nach aktuellem Stand der Wissenschaft eine verkehrssicherheitsrelevante Wirkung beim Führen eines Kraftfahrzeugs nicht fernliegend."

Bisher gibt es für Cannabis am Steuer keinen gesetzlichen Grenzwert wie die 0,5-Promille-Marke bei Alkohol. Etabliert hat sich in der Rechtsprechung aber ein Wert von 1,0 Nanogramm THC im Blutserum, ab dann drohen bisher Sanktionen.

Für eine Einführung des empfohlenen Grenzwerts ist eine Gesetzesänderung durch den Bundestag erforderlich. Die neuen Grenzwerte gilt also noch nicht zum Start der teilweisen Cannabis-Legalisierung am Ostermontag (1. April). Bis zu einer eventuellen Änderung des Straßenverkehrsgesetzes gelten noch die aktuellen strengeren Vorgaben… .

Wer mehr darüber wissen möchte, kann den ADAC-Beitrag hier lesen

So nebenbei: Cannabiskonsum ist seit dem 01. April 2024 erlaubt; der Anbau von Cannabispflanzen aber noch verboten. Mit anderen Worten: Kiffen gesetzlich erlaubt, aber Haschischpflanzen anbauen und „ernten“ illegal und gesetzeswidrig.

(Ist das nicht komisch?)

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